Tourismuswelt

Eine Schweizerin versuchte, sich mit einer gefälschten Post-Quittung Ferien auf den Malediven zu ergaunern - doch der Schuss ging nach hinten los. Bild: Ishan @seefromthesky

Betrügerin hinterlässt Reisebüro 60'000 Franken Schaden

Mit einer manipulierten Post-Quittung will eine Schweizerin im Reisebüro Travel Worldwide AG in Zürich eine Malediven-Reise im Wert von über 70'000 Schweizer Franken ergaunern. Der Schwindel fliegt auf, doch dem Reisebüro bleibt ein grosser finanzieller Schaden. Der Schweizer Reise-Verband warnt seine Mitglieder nun mit einer Nachricht.

Der Zürcher Reisebüro-Chef Simon Schnellmann (47) ist stinksauer. Er wurde von einer vermeintlichen Kundin reingelegt, berichtet das Newsportal «Nau.ch». Die Frau buchte eine Luxus-Reise auf die Malediven und bezahlte mit einer gefälschten Post-Quittung. Die Reise konnte im letzten Moment storniert werden. «Ich bin nur noch sauer», sagt Schnellmann, Geschäftsführer der Travel Worldwide AG in Zürich. «Ich habe das Geld abgeschrieben.» Nun muss er in der diesjährigen Geschäftsbilanz 60'000 Franken als Verlust deklarieren. Regula A.* (49) buchte in seinem Reisebüro am vergangenen 7. Februar eine zehntägige Luxus-Reise für zwei Personen auf die Malediven. Kostenpunkt: 71'210 Franken.

Regula A. kam für die Buchung nicht persönlich ins Reisebüro in Zürich. Sie kontaktiert das Büro online via Anmeldeformular. Auch das ist heute gang und gäbe. Schliesslich bucht sie die Reise schriftlich und schickt auch gleich die Passkopien mit.

Beleg plump gefälscht

Daraufhin sendet Regula A. dem Reisebüro eine Mail: «Hier ist die Kopie von der Einzahlung.» Im Attachement schickt sie die Kopie einer angeblichen Posteinzahlungsbestätigung in Höhe von 71'210 Franken. Doch der Beleg entpuppt sich als plumpe Fälschung: Das Datum auf dem Poststempel lautet 10.2.19. Die Zahlen sind von Hand manipuliert.

«Da haben bei mir alle Warnsignale aufgeleuchtet», sagt Schnellmann. Er fordert sofort im Wohnkanton von Regula A. einen Betreibungsregisterauszug ein. Als er Post erhält, haut es ihn fast um. Das achtseitige Dokument liegt auch Nau.ch vor. Regula A. hat demnach nicht getilgte Verlustscheine aus Pfändungen in Millionenhöhe: Exakt sind es 1'032'701.60 Franken!

Neben horrenden Schulden bei Steuerämtern, Stromlieferanten und Krankenkasse ist darauf unter anderem auch ein Verlustschein einer Mercedes-Garage in Schlieren ZH in Höhe von 64'993.44 Franken zu finden. Eine andere Garage im Wohnkanton von Regula A. musste 18'991.20 Fr. abschreiben. Auch die Heineken AG Switzerland in Luzern bekam im Mai letzten Jahres einen Verlustschein von 9118.30 Franken ausgestellt. Nicht mal den Tierarzt und das Tierkrematorium in Seon AG bezahlte Regula A. vor vier Jahren.

«Ich bin spielsüchtig»

Als Schnellmann Regula A. in einem Mail auf die plumpe Zahlungsfälschung aufmerksam macht, reagiert sie umgehend in holprigen Sätzen: «Ja, das ist wirklich so, dass der Beleg ungültig ist.» Sie habe das bei der Einzahlung nicht gesehen. «Es war ein Fehler von beiden Seiten. Das Geld geht zurück auf mein Konto», schreibt Regula A. dreist.

Da es nun mit der Einzahlung bis zum Abflug nicht mehr reiche, storniere sie die Reise: «Kostenpflichtig. Sie werden Ende der Woche das Geld auf dem Konto haben.» In einem weiteren Mail versucht sich Regula A. reinzuwaschen. «Betrogen habe ich nie. Ich bin spielsüchtig und das fast schon ein Leben lang! Etliche Therapien haben leider nichts genützt.»

Regula A. bescherte dem Reisebüro in Zürich einen Schaden von 60'000 Franken. Den Rest der Reisesumme konnte Schnellmann mit dem Hotel auf den Malediven runterhandeln.
Schnellmann hat diese Woche auf dem Polizeiposten in Zürich gegen Regula A. Anzeige wegen Urkundenfälschung und wegen versuchten Betrugs erstattet. Die Hürden sind aber extrem hoch. «Man sagte uns, wir seien selber doof gewesen, dass wir dem Hotel auf den Malediven die Vorauszahlung mit unserem Geld getätigt hätten. Das stimmt natürlich, bei kurzfristigen Buchungen müssen wir die Leistungen allerdings immer gleich sofort garantieren und es wäre mir bisher nie in den Sinn gekommen, dass sich jemand eine solche Reise ergaunern will.»

Schnellmann weiter: «Denn es sollte ja eigentlich allen klar sein, dass man nur dann reisen kann, wenn die Reise auch bezahlt wird. Wieso also sollte jemand eine Reise buchen, wenn er schon von Anfang an weiss, dass er sie nicht bezahlen und somit auch nicht reisen kann?»

Jetzt warnt der Schweizer Reise-Verband

Nau.ch wollte mit Regula A. sprechen. Auf ein entsprechendes Mail antwortet sie schriftlich. Es sei Rufschädigung, wenn Nau.ch einen Artikel veröffentliche. Sie habe Herrn Schnellmann gesagt, sie werde bezahlen. «Es hat sich sogar rausgestellt, dass ich eine private Reiseversicherung habe, die genau für so einen Schaden aufkommt.»

Das wird wohl nicht klappen. Immerhin: Regula A. dürfte inskünftig Probleme haben, um eine Reise zu buchen. Der Schweizer Reise-Verband (SRV) verschickte unterdessen an seine Mitglieder einer Warnung vor der zahlungsunfähigen Kundin.

*Name der Nau.ch-Redaktion bekannt

(nau.ch)