Tourismuswelt

HolidayCheck gewinnt den Rechtsstreit im Kampf gegen Fake-Bewertungen. Bild: HolidayCheck

Fake-Bewertungen sind rechtswidrig

Der Kampf gegen unwahre Rezessionen vom Bewertungsportal HolidayCheck hat sich gelohnt. Das Landgericht München hat sein Urteil gefällt – zugunsten des Portals.

Seit Februar 2019 lief der Rechtsstreit zwischen dem Bewertungsportal HolidayCheck und der Firma Fivestar Marketing UG. Der Klagegrund: Das Unternehmen verkaufte nachweislich gefälschte Bewertungen an verschiedene Hotels. HolidayCheck kam dem auf die Schliche und klagte die Firma an. Mit Erfolg: Am 14. November 2019 wurde das Urteil gesprochen, welches HolidayCheck in allen Punkten Recht gibt und Fake-Bewertungen als klar rechtswidrig einstuft.

Das Engagement für die Transparenz der Bewertungs-Plattform einzustehen hat sich gelohnt und zeigt, dass das Versprechen, sich für authentische Bewertungen einzusetzen, von HolidayCheck konsequent verfolgt wird. Seit vielen Jahren wird dieses Thema verfolgt und proaktiv in die Öffentlichkeit hinausgetragen. Das Gerichtsurteil dürfte also ein grosser Meilenstein sein, um endlich eine Norm im Umgang mit Fake-Bewertungen festzulegen. Denn dafür brauche es klare politische und rechtliche Rahmenbedingungen.

«Das aktuelle Urteil gegen Fivestar Marketing ist ein erster Schritt in diese Richtung und hat unsere Ansicht bestätigt, dass das Verhalten der Fivestar Marketing UG rechtswidrig ist und wir uns auf dem richtigen Weg befinden. Aber auch die zunehmend intensive Diskussion in den Medien und die Forderungen von Verbraucherschützern trägt dazu bei, dass sich auch auf politischer Ebene die Weichen richtig stellen.», sagt Georg Ziegler, Director Brand, Content & Community.

Laut dem Urteil vom Landgericht München darf Fivestar künftig keine Bewertungen mehr von Personen verkaufen, die nicht tatsächlich in dem jeweiligen Hotel oder Ferienhaus übernachtet haben. Ausserdem müssen bereits verfasste Bewertungen gelöscht und die Daten der Autoren an HolidayCheck weitergeleitet werden. . Christoph Ludmann, CEO von HolidayCheck zeigt sich zufrieden: «In unseren Augen ist dieses Urteil ein Erfolg auf ganzer Linie für HolidayCheck und für alle Urlauber. Sicher ist jedoch auch, dass dies nur einer von vielen Meilensteinen auf dem Weg zu mehr Transparenz bei Bewertungen ist.» HolidayCheck erhofft sich, dass das Urteil auch Strahlkraft über die Grenzen der Hotelbewertungsbranche hinaus entwickelt und wegweisend im Kampf gegen Bewertungsbetrug sein wird.

(NWI)