Tourismuswelt
ITB-Partnerländer müssen künftig Menschenrechtsstandards einhalten
Auslöser war eine Journalistenfrage an der ITB-Eröffnungspressekonferenez 2019 an den Vertreter des Gastlandes Malaysia, S.E. Datuk Mohamaddin bin Ketapi, Minister für Tourismus, Kunst und Kultur. Ob es denn für Homosexuelle und Juden sicher sei, Malaysia zu bereisen. Erst entgegnete bin Ketapi, er sei nicht für solche Fragen nach Berlin gereist, um dann bei einer weiteren Nachfrage zu sagen, «wir haben keine Homosexuellen». Der Eklat war perfekt – mit Auswirkungen für künftige Austragungen der ITB.
Partnerländern der ITB müssen künftig einen Code of Conduct unterzeichnen. Der Verhaltenskodex zur Einhaltung von Menschenrechtsstandards gilt ab 2022. Das nächstjährige Partnerland Oman, wo Homosexualität illegal ist, muss den Kodex noch nicht unterschreiben, 2021 heisst das Partnerland Sachsen.
Der Vorstoss, einen Kodex unterschreiben zu lassen, kam von Berlins Wirschaftssenatorin Ramona Pop, deren Sprecherin gegenüber der «taz» sagte, «dass künftig alle Partnerland-Bewerber ab dem Jahr 2022 einen Code of Conduct als Geschäftspartner der Messe Berlin unterzeichnen müssen.» Was genau dieser Verhaltenskodex vorschreiben wird, steht aber noch nicht fest: Er werde «derzeit im Detail ausgearbeitet», sagte die Sprecherin.