Tourismuswelt

Wer nachhaltiger reisen will, kann entweder ein Reiseziel mit kurzer Anreise und/oder einem umweltfreundlichen Transportmittel buchen, auf mehrere Kurzreisen pro Jahr verzichten und dafür eine längere Nah- oder Fernreise unternehmen, schreibt der SRV. Bild: Adobe Stock

Der SRV nimmt Stellung zum Flugverkehr in Zeiten des Klimawandels

In einem Positionspapier hält der Schweizer Reise-Verband fest: um den CO2-Fussabdruck klein zu halten, gelte es, zu verzichten, reduzieren und kompensieren. Eine CO2-Abgabe knüpft der SRV aber an Bedingungen.

Wer bewusst reist, kann auch nachhaltig und genussvoll reisen, heisst es im publizierten Positionspapier des Schweizer Reise-Verbands (SRV). Der Klimawandel forderet alle in der Branche. Der Schweizer Reise-Verband (SRV) sei sich seit Jahren dieser gesellschaftlichen Verantwortung bewusst: «Eine lebendige Natur und eine intakte Umwelt sind zentrale Voraussetzungen für unser Geschäft – das Reisen.» Der SRV unterstütze deshalb die Klimapolitik der Schweiz in seinem Einflussbereich.

Einleitende Fakten:

  • Durch den Tourismus werden laut der UNWTO (Welttourismusorganisation) rund 5 % der weltweiten CO2- Emissionen produziert.
  • Der gesamte Luftverkehr trägt rund 2 bis 2,5 % zu den globalen CO2-Emissionen bei.
  • Der Schiffsverkehr liegt mit seinen jährlichen CO2-Emissionen von 2,5 % etwa auf dem Niveau des Flugverkehrs. Der Strassenverkehr liegt mit zirka 16 % deutlich darüber.

Massnahmen/Haltung:

  • Der SRV nimmt das Thema Klimaschutz seit 15 Jahren ernst. Bereits 2007 führte die Softwarefirma Umbrella in Kooperation mit der Stiftung Myclimate in den Reisebüros eine einfache Lösung ein.
  • Heute bieten viele Mitglieder des SRV den Kunden im stationären und Online-Vertrieb die CO2-Kompensation aktiv an.
  • Um den CO2-Fussabdruck klein zu halten, gilt: Verzichten, reduzieren, kompensieren.
  • Der SRV ist nur für die Einführung einer CO2-Abgabe, wenn: a) die Kosten von der Airline im Flugpreis einkalkuliert und gegenüber der Behörde abgerechnet werden; b) diese für alle Flughäfen in der Schweiz (inklusive Basel/Mulhouse) gilt; c) die Einnahmen gezielt und zweckgebunden in den Klimaschutz in der Schweiz investiert werden.

(TN)