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Gestrichene Flüge aufgrund des Iran-Kriegs führen dazu, dass zahlreiche Reisende ihre Ferien unfreiwillig verlängern müssen. Bild: Adobe Stock

Gute Frage Müssen gestrandete Reisende zusätzliche Ferientage beziehen?

Viele Reisende sitzen wegen des Iran-Kriegs im Ausland fest. Doch was bedeutet das für den Job zu Hause? Müssen Betroffene zusätzliche Ferientage einsetzen oder nicht? Travelnews klärt auf.

Der Iran-Krieg bringt die Ferienplanung vieler Reisender durcheinander. Tausende Touristinnen und Touristen – darunter auch Schweizer Reisende – sitzen wegen gestrichener Flüge fest und können nicht wie geplant nach Hause zurückkehren. Für viele stellt sich deshalb die Frage: Müssen sie zusätzliche Ferientage einsetzen, wenn sie wegen der Eskalation im Nahen Osten im Ausland festsitzen?

Arbeitsrechtlich ist die Lage in der Schweiz klar – und für Betroffene nicht unbedingt erfreulich. Wer aus den Ferien nicht rechtzeitig an den Arbeitsplatz zurückkehre, habe arbeitsrechtlich «Pech», sagt Roger Rudolph, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Zürich gegenüber SRF. «Das Risiko, dass ich rechtzeitig wieder zu meiner Arbeitsstelle erscheine, trage ich selber», so Rudolph.

Konkret bedeutet das: Wer wegen gestrichener Flüge länger im Ausland bleiben muss, hat in vielen Fällen keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung für die zusätzlichen Abwesenheitstage. Betroffene müssen zusätzliche Ferientage beziehen, unbezahlten Urlaub nehmen oder mit dem Arbeitgeber eine andere Lösung finden.

Ausnahme bei Geschäftsreisen

Eine wichtige Ausnahme gibt es allerdings: Geschäftsreisen. Wenn jemand im Auftrag des Arbeitgebers unterwegs ist und wegen Flugausfällen nicht zurückkehren kann, liegt das Risiko beim Unternehmen. In diesem Fall müssen Betroffene in der Regel keine Ferientage einsetzen.

In der Praxis versuchen derweil viele Firmen, pragmatische Lösungen zu finden. Arbeitnehmerorganisationen rufen Arbeitgeber zu Flexibilität auf. Die Gewerkschaft Angestellte Schweiz empfiehlt etwa, Möglichkeiten wie Homeoffice, Sonderurlaub oder flexible Arbeitszeiten zu prüfen.

Für gestrandete Reisende bedeutet das: Ein rechtlicher Anspruch auf zusätzliche freie Tage besteht meist nicht. Doch mit etwas Entgegenkommen auf beiden Seiten lässt sich die Situation häufig lösen – vorausgesetzt, man informiert den Arbeitgeber frühzeitig und bleibt in Kontakt.

(RSU)