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Die EU verhandelt über eine umfassende Reform der Fluggastrechte – mit möglichen Auswirkungen auf Millionen Reisende in Europa. Bild: Adobe Stock

Neue Regeln für Flugpassagiere: Das steht auf dem Spiel

Seit über 20 Jahren gelten in Europa dieselben Fluggastrechte – obwohl sich der Luftverkehr stark verändert hat. Momentan stehen zentrale Punkte auf dem Prüfstand. Eine schnelle Einigung ist allerdings nicht in Sicht. Travelnews fasst zusammen, worum es konkret geht.

Kostenloses Handgepäck für Fluggäste, Entschädigung bei Verspätungen, nebeneinanderliegende Plätze für Kinder und Eltern: Die EU überarbeitet die Regeln für Flugreisende.

Auch für Schweizer Passagiere sind die EU-Fluggastrechte in vielen Fällen relevant – obwohl die Schweiz kein EU-Mitglied ist. Entscheidend ist dabei nicht die Nationalität der Reisenden, sondern der Abflugort und die Fluggesellschaft. Wer von einem Flughafen in der Schweiz, der EU oder den EWR-Staaten (Norwegen, Island) startet, profitiert in jedem Fall vom Schutz der Verordnung – unabhängig davon, ob es sich um eine europäische oder nicht-europäische Airline handelt.

Jetzt hat sich das Europäische Parlament für eine Stärkung der Passagierrechte ausgesprochen. Bevor neue Regeln in Kraft treten, muss aber noch ein Kompromiss mit den EU-Staaten gefunden werden. Travelnews beantwortet die fünf wichtigsten Fragen zum Thema.

Was ist bei Flug-Verspätungen vorgesehen?

Hier gehen die Vorstellungen weit auseinander. Die EU-Staaten wollen, dass Fluggäste künftig erst ab vier Stunden Verspätung entschädigt werden, bei Langstreckenflügen sogar erst ab sechs Stunden. Dafür sprach sich die Mehrheit der EU-Verkehrsminister im vergangenen Juni aus. Je nach Entfernung sollen die Passagiere ausserdem weniger Geld bekommen.

Die EU-Parlamentarier wollen dagegen, dass Reisende ähnlich entschädigt werden wie bisher. Ihr Vorschlag sieht bei Verspätungen ab drei Stunden oder Flugausfällen folgende Stufen vor:

  • 300 Euro bei 1500 Kilometer Entfernung (bisher: 250 Euro).
  • 400 Euro bei bis zu 3500 Kilometer Entfernung (bisher: 400 Euro).
  • 600 Euro bei mehr als 3500 Kilometer Entfernung (bisher: 600 Euro).

Voraussetzung ist, dass die Airline die Verspätung zu verschulden hat. Ausgenommen wären nach der Vorstellung der Abgeordneten etwa Krieg, bestimmte Wetterbedingungen und Naturkatastrophen. Die EU-Mitgliedsstaaten wollen dagegen keine abschliessende Liste festlegen.

Um es Reisenden leichter zu machen, die Erstattung zu beantragen, sollen Fluggesellschaften laut dem Vorschlag der Abgeordneten ausserdem bei Verspätungen vorausgefüllte Formulare an ihre Passagiere schicken.

Wie fallen die Reaktionen aus?

Die europäische Konsumentenschutzorganisation Beuc will, dass es bei der Drei-Stunden-Grenze bleibt. Würde die Grenze auf vier oder sechs Stunden hochgesetzt, hätten viele Passagiere keinen Anspruch mehr auf Entschädigung. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) blickt dagegen kritisch auf die vorgesehenen Anpassungen und argumentiert mit den Kosten, die sich auch in höheren Ticketpreisen bemerkbar machen würden. Innerhalb von drei Stunden liessen sich zudem in der Praxis technische Probleme, Flugzeug- oder Crew-Wechsel oft nicht lösen. Die bisher geltende Regelung setze einen finanziellen Anreiz, Flüge zu streichen, statt mit Verzögerung zu fliegen.

Was ist beim Handgepäck geplant?

Fluggäste sollen nach der Vorstellung des Parlaments künftig ohne zusätzliche Kosten einen persönlichen Gegenstand (etwa eine Handtasche, einen Laptop oder einen Rucksack) sowie ein kleines Handgepäckstück mit an Bord nehmen dürfen. Dieses Gepäckstück soll nicht mehr als sieben Kilogramm wiegen und die drei Kantenmasse (Länge, Breite und Tiefe) zusammen nicht mehr als 100 Zentimeter lang sein.

Die Minister der Mitgliedsstaaten haben dagegen keine genauen Masse und Gewicht vorgeschlagen und wollen nur festhalten, dass Airlines die Freimengen deutlich kommunizieren müssen. Bislang hat die EU die Handgepäckregeln weitgehend den Airlines selbst überlassen. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2014 ist nur klar, dass für Handgepäck auch beim günstigsten Ticket keine zusätzliche Gebühr erhoben werden darf. Die vom Gericht verlangten «angemessenen Vorgaben» zu Grösse und Gewicht gibt es in der EU aber bis heute nicht. Bisher erlauben manche Airlines als kostenloses Handgepäck nur einen sehr kleinen Gegenstand wie etwa eine Handtasche oder einen kleinen Rucksack. Für alles andere muss extra gezahlt werden.

Welche neuen Rechte könnte es sonst noch geben?

Die Abgeordneten wollen festschreiben, dass Passagiere nicht extra fürs Einchecken zahlen müssen oder dafür, dass Rechtschreibfehler in ihrem Namen korrigiert werden. Kinder sollen zudem neben ihren Eltern sitzen können, ohne dass für die Platz-Reservierung zusätzlich gezahlt werden muss. Das Gleiche soll für Begleitpersonen von Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität gelten.

Fluggäste sollen ausserdem frei wählen können, ob sie digitale Boardingpässe oder solche aus Papier nutzen. Das ist nicht mehr selbstverständlich: Der Billigflieger Ryanair schaffte im November 2025 die ausgedruckte Bordkarte ab. Die Passagiere müssen seitdem ihre Tickets in elektronischer Form bereithalten, wenn sie einsteigen wollen.

Ändert sich auf jeden Fall etwas?

Nein, das ist nicht sicher. Die aktuellen Fluggastrechte gelten seit 2004, seitdem hat sich im Flugverkehr viel getan. Die EU arbeitet seit Jahren an einer Aktualisierung, bisher gibt es keine Einigung. Das Parlament hat jetzt eine gemeinsame Position beschlossen, im nächsten Schritt ist nun eine Einigung mit den EU-Mitgliedsstaaten nötig. Deren Forderungen weichen teilweise sehr von denen der Abgeordneten ab. Sollte es über längere Zeit keine Einigung geben, könnte die Anpassung vorerst sogar ganz scheitern.

(TN)