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Erleichterte Einreise für Schweizer bleibt in Südkorea bestehen
Für Reisende aus der Schweiz gibt es gute Nachrichten: Südkorea verzichtet auch 2026 auf die Pflicht zur vorherigen digitalen Einreisegenehmigung K-ETA. Das berichtet die Website «visanews.com».
Wie bereits in den vergangenen beiden Jahren dürfen Schweizerinnen und Schweizer für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen ohne Visum und ohne K-ETA einreisen – sofern keine Erwerbstätigkeit geplant ist. Die Regelung gilt auch für Staatsangehörige aus 66 weiteren Ländern.
Ganz ohne Formalitäten geht es dennoch nicht. Seit Februar 2025 ist bei der Einreise das neue elektronische Einreiseformular, die sogenannte E-Arrival Card, eingeführt. Diese kann kostenlos online ausgefüllt und innerhalb von drei Kalendertagen vor der Ankunft eingereicht werden.
Zwar ist auch weiterhin eine Papierkarte zulässig, doch viele Fluggesellschaften verteilen diese nicht mehr. Reisenden wird daher dringend empfohlen, das digitale Formular vorab auszufüllen, um Verzögerungen bei der Einreise zu vermeiden. Zusätzlich werden bei der Einreise von Ausländerinnen und Ausländern ab 17 Jahren biometrische Daten und Fingerabdrücke erfasst.
Neuigkeiten gibt es auch bei der Aus- und Einreisekontrolle. Für die Ausreise gilt: Es muss zwingend derselbe Reisepass vorgelegt werden, der bei der Einreise verwendet wurde. Dies ist besonders wichtig für Personen mit mehreren Pässen. Wird nach der Einreise ein neuer Pass ausgestellt, muss dieser vor der Ausreise bei der zuständigen Einwanderungsbehörde registriert werden. Andernfalls kann die Ausreise verweigert werden.