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Gute Frage Darf man im Zug den Sitzplatz neben sich belegen?
Platz wäre da – doch er bleibt blockiert: Kaum ein Ärgernis im öffentlichen Verkehr sorgt so zuverlässig für Augenrollen wie Passagiere, die ihre Jacken, Taschen oder Rucksäcke auf dem Nebensitz drapieren, als wäre es das Normalste der Welt.
In gut besetzten Zügen führt das regelmässig zu Frust. Denn viele Passagiere scheuen sich davor, fremde Mitreisende direkt anzusprechen – aus Höflichkeit, Unsicherheit oder der Angst vor einer harschen Reaktion.
Die Folge: Ein eigentlich freier Platz bleibt blockiert, während andere stehen müssen. Doch wie viel «Sitzplatz für Dinge» ist rechtlich überhaupt erlaubt – und wo beginnt der klare Verstoss gegen die Regeln?
Regeln sind in der Theorie klar
Die SBB rät, das Gespräch zu suchen. «Wenn Fahrgäste feststellen, dass jemand einen freien Sitz mit Gegenständen blockiert, obwohl der Zug gut besetzt ist, wird empfohlen, die Person höflich darauf hinzuweisen», sagt SBB-Sprecherin Sabrina Schellenberg gegenüber Travelnews. «Sollte dies nicht zum Erfolg führen, können sich die Fahrgäste an das SBB-Personal wenden, das die betroffenen Reisenden darauf hinweist, die Sitzplätze freizugeben.»
Fakt ist: Einen Sitz mit Tasche, Jacke oder Rucksack zu belegen, ist theoretisch kostenpflichtig. Philipp Bosshard, Sprecher des ÖV-Branchenverbands Alliance Swiss Pass, bringt es auf den Punkt: «Wer einen Sitzplatz mit Gepäck blockiert, braucht dafür laut Tarif ein zusätzliches Billett.» Konkret müsse man so viele Strecken- oder Einzelbillette 2. Klasse, reduziert (½), lösen, wie das Handgepäck Sitzplätze beansprucht.
«Weitere Zuschläge sind in den Tarifbestimmungen nicht vorgesehen. Falls Reisende durch ihr Verhalten die Sicherheit gefährden, sind Transportunternehmen jedoch weitere Schritte vorbehalten», erklärt Bosshard.
Grundlage für diese Regelungen ist der so genannte Tarif 600, der unter anderem die schweizweit gültigen Bestimmungen für die Mitnahme von Handgepäck definiert. Darin ist festgehalten, dass alle Reisenden Anspruch auf die unentgeltliche Beförderung ihrer persönlichen Gegenstände haben – vorausgesetzt, diese sind leicht tragbar, können selbstständig ein- und ausgeladen werden und gefährden oder behindern andere Fahrgäste nicht.
Für das Verstauen ihres Gepäcks steht Reisenden der Raum über und unter ihrem Sitzplatz zur Verfügung. Zusätzlich dürfen sie es in den Nischen zwischen den Sitzreihen, in der Gepäckablage, in den Multifunktionsabteilen und auf den Plattformen für Handgepäck deponieren ‒ sofern genügend Platz vorhanden und die Sicherheit gewährleistet ist.
Unter dem Strich gilt: Sitzplätze sind für Menschen da – nicht für Taschen. Wer sein Gepäck neben sich platziert, sollte es spätestens dann wegnehmen, wenn sich der Zug immer mehr füllt.. Mit etwas Rücksicht bleibt der ÖV für alle entspannter.