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Neue Self-Service-Kioske am Flughafen Zürich sollen die Registrierung für das EU-weite Entry/Exit-System (EES) vereinfachen und den Grenzprozess effizienter gestalten. Bild: Flughafen Zürich AG

5 Antworten zum neuen Grenzsystem am Flughafen Zürich

Ab dem 17. November 2025 setzt der Flughafen Zürich das neue Entry/Exit-System (EES) der EU um. Travelnews beantwortet die fünf wichtigsten Fragen für Flugreisende.

Wozu braucht es das neue Grenzsystem?

Mit dem Entry/Exit-System führt die Europäische Union ein digitales Verfahren zur Erfassung der Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen ein. Ziel der EU ist es, Aufenthalte im Schengen-Raum transparenter zu dokumentieren und den Sicherheitsstandard zu erhöhen.

Was ändert sich konkret?

Das neue Entry/Exit-System (EES) ersetzt künftig die bisherige manuelle Stempelung von Reisepässen. Bei der Einreise von Drittstaatsangehörigen werden neu elektronische Einträge erstellt und biometrische Daten wie Gesichtsbild und Fingerabdrücke erfasst. Diese Informationen stehen allen Schengen-Staaten zur Verfügung und sollen die Identifikation von Personen sowie die Überwachung von Ein- und Ausreisen vereinfachen. Die Daten werden zentral in einer EU-Datenbank gespeichert und bleiben drei Jahre gültig – sofern in dieser Zeit keine erneute Einreise erfolgt. Danach ist eine neue Registrierung erforderlich.

Welche Auswirkungen hat das auf den Grenzprozess?

Am Flughafen Zürich stehen zur Registrierung der biometrischen Daten der Drittstaatsangehörigen Kioske in der Passkontrollhalle sowie im Dock B bereit. Alternativ ist die Erfassung auch an einem bedienten Schalter möglich. Eine Registrierung vor Reiseantritt ist nicht möglich. Die EU gibt vor, dass die Verifikation der Angaben sowie das Erstellen des Dossiers direkt bei der Einreise erfolgen müssen. Da der Prozess mehr Zeit in Anspruch nimmt, müssen Drittstaatsangehörige ohne gültige Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz oder einem anderen Schengen-Staat in der Einführungsphase und bei der Erstregistrierung mit längeren Wartezeiten rechnen.

Wie hat sich der Flughafen Zürich darauf vorbereitet?

Am Flughafen Zürich liegt die Verantwortung für die Grenzkontrollen und damit auch für die Umsetzung der neuen EU-Vorgaben bei der Kantonspolizei Zürich. Die Flughafen Zürich AG unterstützt sie dabei operativ. Um den Start des neuen Entry/Exit-Systems (EES) zu erleichtern, wurden mehrere bauliche und organisatorische Anpassungen vorgenommen – darunter neu platzierte Self-Service-Kioske sowie eine optimierte Beschilderung, die Reisenden eine klare und einfache Orientierung ermöglicht.

Was bedeutet das für Schweizer Reisende?

Für Reisende aus der Schweiz sowie aus EU-/EFTA-Staaten ergeben sich keine Änderungen, wie der Flughafen Zürich mitteilt. Passagiere mit einem biometrischen Pass und mit Schweizer-, EU- oder EFTA-Staatsangehörigkeit sowie Inhaberinnen und Inhaber einer Schweizer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung (B oder C) können nach wie vor die automatisierten Passkontrollen (E-Gates) für die Ein- oder Ausreise nutzen.

(TN)