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Am Euro-Airport Basel-Mülhausen beginnt die Einführung des neuen europäischen Ein- und Ausreisesystems. Bild: Facebook / Euro-Airport

Euro-Airport startet mit neuem Grenzsystem

Am Euro-Airport Basel-Mülhausen beginnt am 12. Oktober die schrittweise Einführung des neuen europäischen Ein- und Ausreisesystems (EES). Für die meisten Reisenden bleibt alles wie gewohnt. Zu Stosszeiten kann es allerdings zu längeren Wartezeiten kommen.

Der Euro-Airport Basel-Mülhausen hat die schrittweise Einführung eines neuen Ein- und Ausreisesystems (EES) ab dem 12. Oktober angekündigt. Das europaweite und von der Europäischen Union beschlossene System wird die Ein- und Ausreise von Drittstaatenangehörigen im Schengen-Raum erfassen, wie es in einer Mitteilung heisst.

Mit dem neuen EES (Entry-Exit-System) sollen Sicherheit und Effizienz an den Grenzen erhöht werden. Zu dem Zweck würden Stationen zur Erfassung biometrischer Daten durch Grenzbehörden zur Verfügung gestellt und vom Flughafen zusätzliche Informationen für Reisende angeboten.

Gemäss Mitteilung ändert sich für die meisten Reisenden kaum etwas: Wer einen Schengen-Pass oder eine gültige Aufenthaltsbewilligung besitzt, kann weiterhin wie gewohnt reisen. Zwar könne es mit dem neuen Einreise- und Ausreisesystem (EES) zu längeren Wartezeiten kommen – insbesondere zu Spitzenzeiten. Dank der schrittweisen Einführung dürften sich diese Verzögerungen laut dem Flughafen jedoch in Grenzen halten.

Mehr Sicherheit erhofft

Das neue EES wird über einen Zeitraum von sechs Monaten an den Aussengrenzen der 29 europäischen Länder eingeführt, wie es auf der Website des Euro-Airport heisst. Es soll ab dem 10. April 2026 vollständig in Betrieb sein.

Das System soll diverse Vorteile bieten, wie weiter auf der Website steht. Dabei aufgeführt werden etwa effizientere Grenzkontrollen, wirksame Bekämpfung von Identitätsbetrug oder leichtere Bekämpfung von Terrorismus und schwerer organisierter Kriminalität.

Ebenso soll die Identifizierung von Personen erleichtert werden, die sich länger als erlaubt im Schengen-Raum aufgehalten haben, gefälschte Identitätsdokumente verwenden oder nicht einreiseberechtigt sind.

(TN)