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Schadenersatz nach Hotel-Ärger
Was als erholsame Auszeit ohne Kinderlärm geplant war, endete für ein deutsches Ehepaar im Gerichtssaal – mit Erfolg. Wie der «NDR» berichtet, hatte ein Ehepaar aus der norddeutschen Stadt Osnabrück ein Fünf-Sterne-Hotel exklusiv für Erwachsene über ein Reisebüro gebucht – Ruhe, Erholung und Zweisamkeit inklusive.
Die böse Überraschung folgte mit den Reiseunterlagen: Statt der gebuchten Adults-Only-Oase war plötzlich ein vier Sterne umfassendes Familienhotel im Arrangement vorgesehen.
Der Reisende legte umgehend Widerspruch ein. Als Alternative bot ihm der Veranstalter zwar ein anderes Fünf-Sterne-Hotel an – allerdings ebenfalls mit Familienkonzept. Für den Kunden war das ein klarer Vertragsbruch. Er stornierte die Reise, erhielt den vollen Preis von rund 3000 Euro (umgerechnet 2800 Franken) zurück und klagte zusätzlich auf Schadenersatz für die vereitelte Ferienfreude.
Vor Gericht argumentierte seine Anwältin, der Reiseveranstalter habe nicht rechtzeitig über die gravierende Änderung informiert. Das offizielle Schreiben mit der Hoteländerung sei sogar erst nach dem Widerspruch des Kunden verschickt worden. Das Amtsgericht Osnabrück teilte diese Auffassung und sprach dem Kläger im Rahmen einer Einigung 1000 Euro Schadenersatz zu.