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Ist es erlaubt, krankgeschrieben in die Ferien zu verreisen? Travelnews hat bei einem Professor für Arbeitsrecht nachgefragt. Bild: Adobe Stock

Gute Frage Darf ich in die Ferien, wenn ich krankgeschrieben bin?

Ferien trotz Arztzeugnis – ist das erlaubt oder ein Kündigungsgrund? Viele Berufstätige glauben, eine Krankschreibung sei gleichbedeutend mit einem Reiseverbot. Travelnews klärt auf.

Krank zu Hause – und trotzdem reif für die Insel? Die Vorstellung, mit Arztzeugnis im Gepäck in die Ferien zu reisen, sorgt schnell für Diskussionen am Arbeitsplatz. Ist das nicht Missbrauch?

Zahlreiche Arbeitnehmende gehen davon aus, dass mit dem Arztzeugnis auch die Pflicht einhergeht, das Haus oder zumindest die nähere Umgebung des Wohnorts nicht zu verlassen – schon gar nicht für ein paar Tage im Tessin oder am Mittelmeer. Doch so einfach ist es nicht.

Tatsächlich steckt mehr juristische Feinheit in dieser Frage, als viele denken. Denn nicht jede Reise ist mit Partyferien gleichzusetzen – manchmal kann ein Tapetenwechsel sogar zur Genesung beitragen.

Krankschreibung schliesst Reisen nicht aus

Grundsätzlich sei es erlaubt, krankgeschrieben in die Ferien zu verreisen, sagt Roger Rudolph, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Zürich, zu Travelnews. «Allerdings immer unter der Voraussetzung, dass die Reisestrapazen den Genesungsprozess nicht vereiteln beziehungsweise verlangsamen.» Ein Spaziergang an der Adria kann unter Umständen besser sein für den Heilungsverlauf als der Platz auf dem Sofa in der dunklen Mietwohnung.

Trotzdem sollte niemand einfach kommentarlos verreisen. «Mindestens informieren, besser sogar vorgängig das Okay der Arbeitgeberin einholen», rät Rudolph. Denn formell liegt das Weisungsrecht über Ferien beim Arbeitgeber. «Unter Umständen kann es auch Schwierigkeiten mit der Taggeldversicherung geben, vor allem wenn die Reise ins Ausland geht», so der Experte. Im Extremfall könnte laut Rudolph sogar die Kündigung drohen.

Wichtig zu wissen: Wer krankgeschrieben verreist, muss damit rechnen, dass die Zeit trotzdem als Ferienbezug gewertet wird. Die freie Zeit ist also möglicherweise futsch – trotz Arztzeugnis.

Umgekehrt gibt es auch gute Nachrichten: Wer während der Ferien ernsthaft krank wird, hat Anspruch auf Nachgewährung der Ferientage – aber nur, wenn die Krankheit so schwer ist, dass Erholung nicht möglich ist. «Eine hartnäckige Grippe, die einen ans Bett fesselt, reicht – leichtes Kopfweh eher nicht», sagt Rudolph.

Das Fazit: Krankschreibung bedeutet nicht automatisch Reiseverbot – entscheidend ist der medizinische Nutzen. Und: Wer ohne Rücksprache verreist, riskiert arbeitsrechtliche und versicherungstechnische Konsequenzen.

(RSU)