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Die neue digitale Ankunftskarte TDAC soll die Einreise nach Thailand ab Mai 2025 vereinfachen – erfordert aber genaue Angaben vorab. Bild: Adobe Stock

So läuft die Einreise nach Thailand neu ab

Thailand ändert ab dem 1. Mai 2025 die Einreise-Formalitäten: Alle ausländischen Gäste müssen künftig eine digitale Ankunftskarte ausfüllen – bequem online, aber mit klaren Vorgaben. Jetzt sind die Details zur neuen TDAC bekannt.

Wer ab dem 1. Mai 2025 nach Thailand reist, muss sich auf eine wichtige Neuerung einstellen: Die bisherige papierbasierte Einreisekarte (TM6) wird durch eine digitale Variante ersetzt. Die neue Thailand Digital Arrival Card (TDAC) wird dann für fast alle ausländischen Gäste zur Pflicht (Travelnews berichtete). Jetzt sind die Details zum neuen Dokument bekannt.

Reisende müssen ihre TDAC innerhalb von drei Tagen vor ihrer Ankunft online ausfüllen – entweder individuell oder als Gruppe. Der Zugang erfolgt über die offizielle Website. Ausnahmen gelten lediglich für Transitpassagiere ohne Einreise, Personen mit einem Grenzübertrittspass oder Reisende, die keine thailändische Grenzkontrolle passieren.

Gesundheit im Fokus

Neben den persönlichen Daten und Informationen zur Unterkunft müssen auch Gesundheitsangaben gemacht werden. Dazu zählt unter anderem die Angabe, ob in den letzten zwei Wochen Symptome wie Fieber, Husten oder Durchfall aufgetreten sind. Wer Symptome angibt, muss sich bei Ankunft am Flughafen zusätzlich beim Gesundheitsamt melden.

Wer innerhalb der letzten zwei Wochen vor Einreise in einem von Gelbfieber betroffenen Land war, muss zwingend einen internationalen Impfnachweis vorlegen – sowohl bei der TDAC-Anmeldung als auch bei der Einreise am Flughafen. Andernfalls droht die Zurückweisung durch die Behörden. Die betroffenen Länder sind auf der Website gelistet.

Das neue System soll nicht nur die Einreise effizienter machen, sondern auch helfen, Reisende im Fall gesundheitlicher Risiken besser im Blick zu behalten. Wichtig dabei: Angaben wie Name, Geburtsdatum oder Passnummer können nach dem Absenden der TDAC nicht mehr geändert werden – sorgfältiges Ausfüllen ist also ein Muss.

(RSU)