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Beleuchtete Pisten am Flughafens Zürich: Flüge am späteren Abend sind aufgrund des Lärms stark umstritten. Bild: Flughafen Zürich

Flughafen greift gegen verspätete Abendflüge durch

Der Flughafen Zürich zieht die Lärmschraube an: Spätes Starten und Landen soll für Airlines deutlich teurer werden. Mit höheren Gebühren sollen nicht nur Verspätungen reduziert, sondern auch leisere Flugzeuge gefördert werden.

Verspätetes Starten und Landen am Flughafen Zürich soll für die Fluggesellschaften teurer werden. Der Flughafen hat beim Bund ein Gesuch um Erhöhung der Lärmzuschläge eingereicht. Vor allem am späten Abend soll es so weniger Lärm geben.

Der Flughafen beantragte eine Erhöhung der Lärmzuschläge für Starts nach 23 Uhr sowie eine zusätzliche Gebührenstufe für Starts ab 23.15 Uhr. Damit solle ein Anreiz geschaffen werden, um im Verspätungsfall möglichst rasch zu starten, teilte der Flughafen am Dienstag mit.

Auch die Landungen zwischen 23.15 und 23.30 Uhr sollen teurer werden. Neben den Lärmzuschlägen in der Nacht sollen auch die Tageslärmgebühren aufschlagen. Entscheiden wird das Bundesamt für Zivilluftfahrt, das nun bis am 10. Februar eine Anhörung durchführt.

Fluggesellschaften sollen Flotten erneuern

Mit höheren Gebühren sollen die Fluggesellschaften nicht nur dazu gebracht werden, späte Verbindungen anders zu planen – sondern dabei auch andere Maschinen einzusetzen. Denn je lauter der Flieger, desto höher die Gebühr. Konkret geht es um die Ablösung der Kurz- und Mittelstreckenflotten des Typs A320. Die Fluggesellschaften sollen diese durch A320neo ersetzen, die deutlich leiser sind.

Die letzte Neuberechnung des Lärmgebührenmodells liegt mehr als zehn Jahre zurück. Neueste Zahlen, die im Dezember 2024 publiziert wurden, zeigten nun, dass eine zunehmende Zahl von Anwohnerinnen und Anwohnern am Abend von Fluglärm betroffen war. Die Zahl der Flüge nach 23 Uhr überschritt das Vor-Corona-Niveau erstmals wieder.

Über 23'000 Personen gaben an, dass sie in der Nacht von Flugzeugen gestört würden. Das waren 37 Prozent mehr als im Vorjahr. Der Kanton Zürich kam deshalb zum Schluss, dass die Erwartungen an die Lärm-Begrenzungen «nicht erfüllt» würden.

In Zürich gilt eine Nachtflugsperre von 23.30 bis 6 Uhr. Die Zeit von 23 Uhr bis 23.30 Uhr ist jedoch ausschliesslich für verspätete Starts und Landungen vorgesehen. Ab 23.30 Uhr braucht es eine Ausnahmebewilligung.

(TN)