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Der Zug fällt aus. Welches ist der nächste Schritt? Welche Dokumente benötigt die Reiseversicherung? Bild: iStock

Sponsored Storno, Streik, Sturm: Was muss ich tun, damit die Versicherung zahlt?

Egal, ob es ein plötzlicher Sturm ist, der eine Traumreise vereitelt, oder ein Streik, der den Flug unmöglich macht – solche Situationen kommen beim Reisen immer wieder vor. Umso wichtiger ist es für Reisende, sich vor den Ferien über das Reiseland zu informieren und zu wissen, was in einem Ausnahmenfall getan werden sollte, damit die Reiseversicherung die entstehenden Kosten übernimmt.

Storno

Am Morgen vor der Abreise ist der Sohn plötzlich krank. Was jetzt? Damit die Reiseversicherung zahlt, muss nachgewiesen werden, dass der Sohn nicht reisefähig ist. Deshalb sollten die Betroffenen sofort eine Arztpraxis aufsuchen und ein Zeugnis ausstellen lassen. Andernfalls übernimmt die Versicherung die entstandenen Kosten nicht.

Notwendige Belege:

  • Buchungsbestätigung/Rechnung (bspw. Hotelrechnung, Rechnung des Flugtickets)
  • Rechnung Annullierung- bzw. Nachreisekosten
  • Detailliertes Arztzeugnis
  • Versicherungspolice
Damit die Reiseversicherung zahlt, muss nachgewiesen werden, dass der Sohn nicht reisefähig ist. Bild: Depositphotos

Wer zahlt?

In dem Fall übernimmt die Reiseversicherung die Annullierungskosten, also beispielsweise verpasste Flüge und die nicht genutzten Hotelzimmer.

Streik

Fluggesellschaften, Fluglotsinnen und Fluglotsen, der öffentliche Verkehr und viele andere reiserelevante Institutionen kennen Streiks. In solchen Fällen ist eine gute Dokumentation wichtig sowie eine offene Kommunikation mit dem Unternehmen, welches für den Streik verantwortlich ist.

In den meisten Fällen muss nämlich dieses Unternehmen für den ausgefallenen Flug oder Zug aufkommen, aber nicht immer für die nicht genutzten Reiseleistungen am Ferienort oder eine notwendig werdende weitere Übernachtung. Dementsprechend müssen die Belege sowohl an die Versicherung als auch an die verantwortliche Fluggesellschaft oder die verantwortliche Zuggesellschaft gesendet werden. Die Versicherung prüft in dem Fall eine Rückerstattung über die Differenzkosten zwischen der Entschädigung der Fluggesellschaft und dem entstandenen finanziellen Schaden.

Bei einem Streik ist eine offene Kommunikation mit dem Unternehmen, welches für den Streik verantwortlich ist, wichtig. Bild: iStock

Notwendige Belege:

  • Verspätungs- oder Ausfallsnachweis der Lufttransportunternehmung
  • Bestätigung geleistete Entschädigungen der Fluggesellschaft
  • Buchungsbestätigung der Reiseleistungen
  • Rechnungen/Quittungen für zusätzliche Kosten
  • Versicherungspolice

Wer zahlt?

  • Reisemittel: Falls das Personal der Fluggesellschaft oder des gebuchten Zuges gestreikt hat, sind diese Unternehmen haftbar für die Ausfälle. In erster Linie müssen deshalb diese entweder eine alternative Lösung zur Verfügung stellen oder eine Entschädigung zahlen.
  • Nicht genutzte Reiseleistungen vor Ort: Die aufgrund des Ausfalls nicht genutzte Reiseleistung am Reiseziel (bspw. Hotelzimmer) werden von der Reiseversicherung getragen.

Sturm

Ein heftiger Sturm, ein plötzlich auftretender Hurrikan oder schwere Regenfälle – wetterbedingte Ereignisse sind keine Seltenheit. Falls Reisende vor Ort von einer unerwarteten Naturkatastrophe überrascht werden, sind die Anweisungen der lokalen Behörden zu befolgen, alles gut zu dokumentieren und der allfällige Reiseveranstalter sowie das Versicherungsunternehmen so rasch als möglich zu informieren.

Ein heftiger Sturm, ein plötzlich auftretender Hurrikan oder schwere Regenfälle können eine Reise verunmöglichen. Bild: Depositphotos

Wenn die Naturkatastrophe noch vor der Abreise stattfindet und die Betroffenen die Reise deshalb nicht antreten können, ist so schnell wie möglich Kontakt zum Veranstalter und der Versicherung aufzunehmen, um die notwendigen Belege für die verpasste Reise zusammenzustellen oder eine alternative Reise zu planen.

Notwendige Belege:

  • Buchungsbestätigung/Rechnung für die Unterkunft und weitere Reiseleistungen
  • Rechnung für Annullierung- bzw. Nachreisekosten
  • Bescheinigung des Vorfalles oder anderes offizielles Attest (bspw. Wetterberichte oder Warnungen von anerkannten meteorologischen Diensten)
  • Versicherungspolice

Wer zahlt?

  • Ereignis geschieht vor Antritt der Reise: Falls die Reise über einen Reiseveranstalter gebucht wurde, werden die Kosten von den Reiseveranstaltern zurückerstattet oder es wird eine Alternative angeboten. Falls die Reisenden den Transport und die Unterkunft separat gebucht haben, werden die Kosten von der Reiseversicherung zurückerstattet.
  • Ereignis geschieht nach Antritt der Reise: Die Reiseversicherung übernimmt die Kosten für die notwendigen Leistungen bei einem allfälligen Reiseabbruch, einer Reiseverlängerung oder einer Umbuchung.

Bei jeder Reiseversicherung gelten ähnliche, wenn auch nicht identische Bedingungen. Lesen Sie deshalb vor dem Abschluss einer Reiseversicherung immer sorgfältig die Allgemeinen Versicherungsbedingungen durch. Die oben genannten Ereignisse sind bei der Jahresreiseversicherung der Europäischen Reiseversicherung ERV gedeckt.

Erfahren Sie hier mehr dazu.

(TN)