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Gute Frage Wer entscheidet, ob mein Handgepäck zu gross ist?
Die Vorfreude auf die Ferien ist gross, die Koffer sind startklar, und das Handgepäck wurde nach allen Regeln der Kunst vorbereitet – sämtliche Vorgaben scheinen perfekt eingehalten. Doch am Flughafen kann die Idylle schnell Risse bekommen.
Wenn das Handgepäck plötzlich als zu gross oder zu schwer eingestuft wird, drohen eine echte Nervenprobe – und nicht selten saftige Zusatzkosten für die nachträgliche Gepäckaufgabe. Aber wer entscheidet überhaupt, ob die Tasche oder der Koffer an Bord darf? Travelnews hat bei Brancheninsidern nachgefragt.
Bestimmte Flüge sind besonders im Fokus
Bei den drei grössten Schweizer Airlines – Swiss, Edelweiss und Helvetic Airways – ist Swissport für die Bodenabfertigung zuständig. Das umfasst neben einigen anderen Aufgaben auch den Check-in und das Boarding.
«Swissport setzt die geltenden Handgepäckregelungen im Auftrag der Fluggesellschaften um», sagt Swissport-Sprecherin Mara Bauer. «Diese Vorgaben leisten einen wichtigen Beitrag zur Flugsicherheit und tragen zu einem pünktlichen Abflug bei.» Die Frage, welche Handgepäckregelungen eingehalten werden müssen, lässt sich nicht pauschal beantworten, da die Vorgaben von Airline zu Airline variieren.
Immerhin gibt es bei Swiss, Edelweiss und Helvetic Airways eine einheitliche Regelung: In der Economy Class darf das Handgepäck ein Stück umfassen, das maximal 55 x 40 x 23 Zentimeter gross und bis zu acht Kilogramm schwer ist. Zusätzlich ist ein persönlicher Gegenstand wie eine Hand-, Laptop- oder Schultertasche erlaubt (40 x 30 x 10 cm).
Die Swiss konkretisiert auf Anfrage, welche Vorgaben sie an den Bodenabfertiger Swissport weitergibt: «Auf Basis von Erfahrungswerten und Buchungsmustern erkennen wir auffällige Flüge im Vorfeld. Dann setzen wir bei Bedarf vermehrt auf eine entsprechende Überprüfung am Gate», heisst es von Seiten der Medienstelle.
Spielraum gebe es hier grundsätzlich keinen. «Stellen wir am Gate fest, dass ein Handgepäck die Vorgaben nicht erfüllt, dann muss dieses nachträglich eingecheckt und im Frachtraum mitgeführt werden.»
Gelten Duty-Free-Einkäufe als Handgepäck?
Vorsicht müssen die Passagiere auch beim Shopping am Flughafen walten lassen. Was auf den ersten Blick harmlos erscheint, kann beim Boarding schnell zum Ärgernis werden: Ein Einkauf im Duty-Free-Bereich – sei es das Lieblingsparfüm oder eine günstige Stange Zigaretten – sorgt in manchen Fällen für unliebsame Überraschungen. Denn die vermeintlich gesparten Kosten könnten am Ende durch Zusatzgebühren wieder ausgeglichen werden.
Swiss-Sprecherin Meike Fuhlrott sagt unmissverständlich: «Duty-Free-Einkäufe sind Teil des Handgepäcks, entweder als persönlicher Gegenstand oder sogar als Handgepäck, abhängig von den Dimensionen.»
«Hat der Gast in der Economy-Klasse einen persönlichen Gegenstand – zum Beispiel eine kleine Laptoptasche –, ein Handgepäck plus einen Duty-Free-Einkauf dabei, sprechen wir von überzähligem Handgepäck.» Die Swiss behalte sich in solchen Fällen das Recht vor, das Handgepäck am Gate abzunehmen und kostenpflichtig als aufgegebenes Gepäck zu transportieren.
Fazit: Die Handgepäckvorgaben werden von den Airlines festgelegt und von Swissport im Auftrag der Fluggesellschaften kontrolliert. Wie strikt diese Kontrollen durchgeführt und wie kulant einzelne Fälle gehandhabt werden, bleibt das Geheimnis der beteiligten Unternehmen. Klar ist jedoch: Reisende sollten die Handgepäckregeln genau beachten, um böse Überraschungen und zusätzliche Kosten zu vermeiden.