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Mehr Sicherheit für Reisende: Bei verlorenem oder beschädigtem Gepäck greifen ab Ende Dezember höhere Entschädigungsgrenzen für Fluggesellschaften. Bild: Adobe Stock

Höhere Entschädigung bei Flug-Ärger

Gute Nachrichten für Fluggäste: Die Haftungsgrenzen der Airlines werden per 28. Dezember 2024 angehoben. Ob bei verlorenem oder beschädigtem Gepäck – die neuen Entschädigungssummen sind deutlich höher als bisher.

Wer auf Flugreisen Ärger mit beschädigtem Gepäck oder Fracht hat, kann ab dem 28. Dezember 2024 auf höhere Entschädigungen hoffen. Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (Icao) hat die Haftungsgrenzen für Fluggesellschaften nach dem Montrealer Übereinkommen, das weltweit in 136 Ländern und der EU gilt, um 17 Prozent angehoben. Dies erfolgt laut dem Aviatik-Portal «Aerotelegraph» alle fünf Jahre auf Basis der Inflation.

Von den höheren Entschädigungen profitieren auch Passagiere, die mit einer Schweizer Fluggesellschaft gereist sind. Die Schweiz ist ein Vertragsstaat des Montrealer Übereinkommens. Schweizer Airlines sind daher an die im Übereinkommen festgelegten Regeln und Haftungsgrenzen gebunden. Für einen verlorenen oder beschädigten Koffer werden neu umgerechnet bis zu 1750 Franken fällig.

Die Entschädigungen ändern sich nicht nur bei defektem oder verschwundenem Gepäck, sondern auch beim Horrorszenario eines Todesfalls an Bord. Die Airlines müssen in solchen Fällen künftig mit einer Summe von bis zu 175'000 Franken haften.

Für Passagiere bedeuten die neuen Entschädigungsgrenzen mehr Sicherheit im Falle von Gepäckverlusten oder Schäden. Damit wird nicht nur der Schutz der Reisenden verbessert, sondern auch das Vertrauen in die Luftfahrt gestärkt.

(TN)