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Zollschock 2025: Was Flugpassagiere wissen müssen
Ab dem neuen Jahr wird das Shoppen für Einkaufstouristen teurer. Der Bund hat diese Woche entschieden, die sogenannte Wertfreigrenze von 300 auf 150 Franken zu halbieren. Wer für mehr Geld im Ausland einkauft, muss ab dem 1. Januar 2025 die Einkäufe mit der Schweizer Mehrwertsteuer versteuern.
Mit dieser Massnahme soll die heimische Wirtschaft gestärkt werden. Besonders der Detailhandel leidet unter den Milliarden, die Jahr für Jahr ins Ausland abfliessen. Allein 2022 gaben Schweizerinnen und Schweizer 8,5 Milliarden Franken im Ausland aus.
Zahl der Bussen dürfte steigen
Doch die neue Regelung betrifft nicht nur Shoppingtouristen, die in Konstanz oder Weil am Rhein Lebensmittel und Kleidung einkaufen. Sie gilt für sämtliche Reisende, auch diejenigen, die per Flugzeug zurückkehren.
Geschäfts- und Ferienreisende sollten also aufpassen: Wer aus den Ferien am Mittelmeer ein Paar Schuhe oder Souvenirs mitbringt oder in den USA shoppen geht, kann schnell über die neue 150-Franken-Marke kommen.
Wie der «Blick» berichtet, schmuggeln laut Umfragen drei von vier Personen ihre Ware einfach am Zoll vorbei, nur vereinzelt werden Reisende für Stichproben angehalten. Wer erwischt wird, muss eine Busse zahlen – und mit der neuen, niedrigeren Freigrenze könnten diese Fälle häufiger werden.
Zwar will das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) keine Jagd auf Ferienrückkehrer machen, aber die geringere Grenze dürfte zwangsläufig zu mehr Bussen führen. Wie hoch diese ausfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, doch der Nachbezug der Abgaben und eine Busse sind für Schmuggler sicher.