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Gute Frage Darf ich Gäste mit auf mein Hotelzimmer nehmen?
Einen Bekannten auf ein Bier aus der Minibar einladen? Ein Meeting mit einem Geschäftspartner abhalten? Oder mit einem Ferienflirt ein paar vergnügliche Stunden erleben? Es kann gute Gründe geben, jemanden mit aufs Hotelzimmer zu nehmen.
Das Problem: Wer in einem Hotel logiert, kann nicht einfach schalten und walten, wie es ihm gefällt. Das Hausrecht gibt vor, was erlaubt und was verboten ist. Hoteliers können über ihre Räume ungestört nach dem eigenen freien Willen verfügen. Das Hausrecht beinhaltet auch, Gästen den Zutritt beziehungsweise Aufenthalt im Betrieb zu gestatten oder zu verbieten.
Klar ist: Auf gesetzlicher Ebene gibt es in der Schweiz keine abschliessende und allgemeingültige Antwort. Das Ausländer- und Integrationsgesetz sieht zwar eine Meldepflicht für die gewerbsmässige Beherbergung von ausländischen Personen vor. Es liegt jedoch in der Verantwortung der Kantone, die Modalitäten der Meldepflicht näher zu definieren.
Travelnews wollte von Schweizer Hoteliers wissen, wie sie in ihren Häusern mit Besucherinnen und Besuchern umgehen. Wann drücken sie ein Auge zu? Und in welchen Fällen tolerieren sie keine zusätzlichen Gäste?
Nicht alle Hoteliers wollen sich in den Karten schauen lassen
Das Thema von externen Besucherinnen und Besuchern in Hotels scheint in der Branche ein heisses Eisen zu sein. Mehrere Hotels lassen die entsprechende Anfrage von Travelnews unbeantwortet, andere bitten um Verständnis, dass sie sich zu dieser Angelegenheit nicht äussern möchten.
Keine Geheimniskrämerei macht das Hotel Belvedere in Grindelwald. «Bei uns dürfen Hotelgäste grundsätzlich Besuch in ihrem Zimmer empfangen», sagt Carole Hauser aus der Direktion. «Wir erlauben es nicht mehr, sobald die Gäste im Zimmer übernachten würden.»
Laut Martin von Moos, Präsident von Hotelleriesuisse, ist es wichtig zu wissen, wie viele Personen sich in einem Hotelzimmer befinden – unter anderem aus Sicherheitsgründen, etwa im Fall eines Brandes. «Allerdings ist die Kontrolle nicht immer einfach», so der oberste Schweizer Hotelier. «Wenn keine Videoüberwachung vorhanden ist, kann eine zusätzliche Person beispielweise über den Garagen-Lift ins Zimmer gelangen, ohne Wissen des Hotels.»
Im Hotel Belvedere in Grindelwald bezahlen zusätzliche Gäste, die die Infrastruktur benützen, 100 Franken pro Person – ohne Frühstück. Martin von Moos, der die Hotels Sedartis und Belvoir am Zürichsee führt, handhabt es anders. «Wenn der Zimmerpreis ohne Frühstück ist, fällt keine Extra Gebühr fürs Zimmer an. Wenn der Gast frühstückt, wird dies natürlich separat verrechnet», sagt er.
Fazit: Die schlechteste Idee ist es, externe Gäste heimlich ins Zimmer zu schleusen. Jedoch lassen Hotels in den meisten Fällen Kulanz walten, wenn es sich lediglich um einen Tagesbesuch handelt. Dabei ist es zwingend, dass sich der fremde Gast, bevor er das Zimmer betritt, erst einmal an der Rezeption anmeldet.