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Der EU-Vorschlag für ein neues Reisegesetz ist da
In den letzten Monaten, auch an der SRV-GV in Parma, hat das in Brüssel köchelnde neue Reisegesetz bereits hohe Wellen geschlagen. Denn es verheisst für Reiseveranstalter nichts Gutes, die Auflagen werden erhöht. Jetzt liegt der Entwurf vor.
Der EU-Vorschlag
Die EU-Kommission hat am Mittwoch eine Reihe von Vorschlägen präsentiert und dabei auf die Covid-Krise und die Thomas-Cook-Pleite im Jahr 2019 Bezug genommen und die daraus hervorgegangenen Schadensfälle berücksichtigt.
Das sind die wichtigsten Punkte:
- Die Vorschriften für die Erstattung von Flügen oder multimodalen Reisen über einen Vermittler werden präzisiert, damit die Fluggäste besser vor Annullierungen geschützt sind. Sie werden auch für reibungslosere Reisen sorgen, insbesondere bei Reisen mit verschiedenen Reiseleistungen oder Verkehrsträgern, wodurch sichergestellt wird, dass die Fahrgäste Zugang zu direkter Unterstützung haben, und bessere Echtzeit-Informationen, z. B. über Verspätungen und Annullierungen, ermöglichen.
- Personen mit eingeschränkter Mobilität, die während ihrer Fahrt von einem Verkehrsträger auf einen anderen wechseln, werden von Beförderern und Terminalbetreibern an Anschlusspunkten unterstützt, wenn sie im Rahmen eines einzigen Beförderungsvertrags oder über multimodale Passagierknotenpunkte reisen.
- Bei Erstattungen gibt es eine Kette von Dienstleistern, Pauschalreiseveranstaltern und Reisenden. Reisende haben weiterhin Anspruch auf Erstattung innerhalb von 14 Tagen. Dies wird dadurch erleichtert, dass Pauschalreiseveranstalter, bei denen es sich zumeist um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) handelt, Anspruch auf Erstattung durch die Dienstleister innerhalb von sieben Tagen haben.
- Die Anzahlungen der Reisenden für Pauschalreisen dürfen 25 % des Pauschalpreises nicht übersteigen, es sei denn, den Reiseveranstaltern entstehen Kosten, die eine höhere Anzahlung rechtfertigen.
- Reisende, denen ein Gutschein angeboten wird, erhalten klare Informationen darüber, dass sie auf einer Erstattung bestehen können, und werden über die Merkmale des Gutscheins informiert, bevor sie ihn annehmen.
- Reisende werden klare Informationen darüber erhalten, ob eine Kombination von Reiseleistungen eine Pauschalreise darstellt, die bei Problemen haftbar ist, und über ihre Rechte als Pauschalreisende.
Konsumentenrechte gestärkt
Was sich schon im Vorfeld abgezeichnet hat, bestätigt sich nun. Der neue EU-Entwurf einer neuen Pauschalreiserichtlinie stärkt primär die Rechte von Konsumentinnen und Konsumenten, die Bedürfnisse und Mechanismen im Veranstaltergeschäft werden dabei aber mehrheitlich ausser Acht gelassen – zum Beispiel der Umstand, dass Veranstalter frühzeitige Zahlungen dazu verwenden, Hotels und andere Partner etwa in der Tiefsaison über Wasser zu halten.
Insbesondere die strikten Rückzahlungsfristen bei Erstattungen dürfte den Veranstaltern Kopfzerbrechen bereiten wie auch die Limitierung einer Anzahlung von maximal 25 Prozent sowie die härtere Gangart bei Gutscheinen – da gilt es künftig Reisende, denen ein Gutschein angeboten wird, klar zu informieren, dass sie auf einer Erstattung bestehen können, bevor sie den Gutschein annehmen. Solche Gutscheine werden automatisch erstattet, wenn sie nicht vor Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer verwendet werden.
Zunächst muss das EU-Parlament und der Ministerrat den Vorschlag aber noch durchwinken. Und noch unklar ist, wie sich das abzeichnende, künftige EU-Regelwerk auf das Schweizer Pauschalreisegesetz auswirken wird, das derzeit noch um einiges flexibler und Reiseveranstalter-freundlicher ist.
SRV-Präsident Martin Wittwer: «Die Anliegen der Reiseveranstalter und Reisevermittler werden nicht berücksichtigt»
Auf Anfrage von Travelnews äussert sich SRV-Präsident Martin Wittwer zum EU-Vorschlag: «Der gestern von der Europäischen Kommission kommunizierten Entwurf für das Pauschalreisegesetz hat eine Reihe von Vorschlägen zur Verbesserung der Konsumenten angenommen, welche nicht die Anliegen der Reiseveranstalter und Reisevermittler berücksichtigt. Insbesondere werden Onlineportale, sprich OTA’s, und Airlines weiter bevorteilt, was zu einer Wettbewerbsverzerrung führt.»
Auf die nächsten Schritte angesprochen, sagt Wittwer: «Wir werden an der nächsten Vorstandsitzung die Thematik eingehend besprechen und uns entscheiden, wie wir in der Schweiz mit dem Thema weiter vorgehen und wie wir uns positionieren sollen. Dabei müssen wir die wirtschaftlichen Interessen unsere Mitglieder in den Mittelpunkt setzen.»