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Ein «Twerenbold-Effekt» bleibt aus: Die anderen grossen Schweizer Reiseveranstalter wollen nichts wissen von sechs Wochen Ferien für alle. Bild: Adobe Stock

6 Wochen Ferien: Twerenbold bleibt die Ausnahme

Reto Suter

Eine Umfrage von Travelnews in der Reisebranche zeigt: Die meisten Mitarbeitenden müssen auch künftig mit fünf Wochen Ferien im Jahr vorliebnehmen. Andere grosse Reiseveranstalter wollen dem Beispiel von Twerenbold nicht folgen.

Es war ein Paukenschlag. Mitte Oktober machte die Twerenbold Reisen Gruppe bekannt: Ab kommendem Jahr haben alle Mitarbeitenden sechs Wochen Ferien (Travelnews berichtete). «Mit dem Entscheid, sechs Wochen Ferien anzubieten, investieren wir in unsere aktuellen Mitarbeitenden wie auch in die zukünftigen Talente», begründete Verwaltungsratspräsident Karim Twerenbold die Massnahme.

Das Echo war mehrheitlich positiv. Über zwei Drittel der Teilnehmerinnen und Teilenehmer bewerteten den Entscheid in einer Umfrage von Travelnews als tollen Schachzug, der die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhe. Kritische Anmerkungen gab es kaum. Auch Christina und Sophie Renevey, führende Köpfe von Travel Job Market, lobten die Massnahnme in den höchsten Tönen. «Ich bin sicher: Die Mitarbeitenden sind am Ende des Tages produktiver, wenn sie mehr Freizeit haben», merkte Sophie Renevey an.

Travelnews wollte wissen: Was machen die anderen grossen Schweizer Reiseveranstalter, um für Mitarbeitende attraktiv zu sein? In welchen Unternehmen die Chefs mehr Ferien haben als die Angestellten, wo Mitarbeitende am eigenen Geburtstag frei bekommen und welche Reiseveranstalter die grosszügigsten Regelungen für Mutter- und Vaterschaftsurlaub kennen, erfährst du in der Übersicht:

Wie ist die aktuelle Ferienregelung im Unternehmen?

  • DER Touristik Suisse: Der Ferienanspruch für Mitarbeitende bis und mit 49 Jahre ist fünf Wochen. Ältere Mitarbeitende erhalten sechs Wochen Ferien.

  • Globetrotter: Alle Mitarbeitenden haben fünf Wochen Ferien.

  • Hotelplan: Die Mitarbeitenden haben je nach Alter und Funktionsstufe fünf bis sechs Wochen Ferien, Mitarbeitende auf Kaderstufe eine Woche zusätzlich.

  • Knecht Reisen: Die Mitarbeitenden haben einen jährlichen Ferienanspruch von fünf Wochen. Teile der Belegschaft profitieren von 27 oder 30 Tagen Ferien pro Jahr. Das Personalreglement sieht zwei zusätzliche Ferientage vor, wenn jemand 20 bis 24 Dienstjahre im Unternehmen tätig ist. Ab 25 Dienstjahren oder dem 60. Altersjahr erhalten Mitarbeitende fünf zusätzliche Ferientage (also sechs Wochen Jahresurlaub).

  • TUI Suisse: Alle Mitarbeitenden haben Anspruch auf fünf Wochen Ferien pro Jahr. Kadermitarbeitende profitieren von drei zusätzlichen Ferientagen. Ab dem 50. Lebensjahr haben Mitarbeitende Anspruch auf sechs Wochen Ferien.

Sind sechs Wochen für alle ein Thema?

  • DER Touristik Suisse: Im laufenden Jahr profitieren Mitarbeitende von einer zusätzlichen Ferienwoche – als Teilkompensation und Dankeschön für die Zusammenarbeit in der Corona-Pandemie unter besonderen Bedingungen. Für das kommende Jahr ist die Rückkehr zur gewohnten Ferienregelung geplant. Die Geschäftsleitung werde die Leistungen für Mitarbeitende weiterhin einer regelmässigen Prüfung unterziehen und die Attraktivität von DER Touristik Suisse als Arbeitgeberin sicherstellen, teilt das Unternehmen mit.

  • Globetrotter: Zurzeit steht die Einführung einer sechsten Ferienwoche nicht zur Debatte.

  • Hotelplan: Eine weitere Ferienwoche ist zurzeit kein Thema. Hotelplan führt aber regelmässig Mitarbeitenden-Befragungen durch, um zu erfahren, was den Mitarbeitenden wichtig ist. Auf dieser Grundlage entwickele das Unternehmen die Fringe Benefits kontinuierlich weiter, heisst es auf Anfrage.

  • Knecht Reisen: Zurzeit ist die generelle Einführung einer sechsten Ferienwoche nicht geplant. Man prüfe aber regelmässig verschiedene Optionen, schreibt das Unternehmen.

  • TUI Suisse: Aktuell ist dies kein Thema. TUI Suisse konzentriert sich laut eigenen Angaben auf andere Schwerpunkte.

Von welchen Zusatzleistungen profitieren die Mitarbeitenden?

  • DER Touristik Suisse (u.a.): 30 Prozent Rabatt auf private Reisen, bis zu acht Wochen im Jahr Remote Work (Workation), flexible Arbeitszeiten mit Home-Office-Möglichkeit (wenn betrieblich möglich), DER übernimmt 2/3 der Pensionskassen-Einzahlungen, attraktive Weiterbildungsmöglichkeiten, Schwangerschaftsurlaub beginnt 14 Tage vor dem voraussichtlichen Geburtstermin, Unfallversicherung: freie Arzt- und Spitalwahl sowie Betreuung in der Privatabteilung, Vergünstigungen für ÖV-Abos, Dienstjubiläumsgeschenke und Möglichkeit, sich einmal pro Jahr während der Arbeitszeit sozial zu betätigen (Beispiel 2023: Unterstützung der Reinigungskräfte nach dem Züri Fäscht).

  • Globetrotter (u.a.): SBB-Gutschein, bis zu acht Wochen unbezahlte Ferien möglich, Reisegutscheine.

  • Hotelplan: (u.a.): Flexible Arbeitsmodelle (Workation oder Homeoffice), attraktive Reisevergünstigungen, Gratis-Nutzung von Workation-Villas, SBB-Halbtax-Abo, Vorzugskonditionen bei Mietwagen und Reiseversicherung, Rabatte bei Mobile-Abos, Beteiligung an Weiterbildungen und Sprachkursen, Dienstaltersgeschenke in Form von Geld oder Ferientagen, 18 Wochen 100 Prozent bezahlter Mutterschaftsurlaub, vier Wochen bezahlter Vaterschaftsurlaub, unbezahlter Urlaub möglich und diverse Vergünstigungen und Specials bei Partnerunternehmen und innerhalb der Migros-Gruppe.

  • Knecht Reisen (u.a.): Bonus auf allen Stufen, flexible Arbeitszeiten im Jahresarbeitszeit-Modell, Homeoffice, Workation, grosszügige Reisevergünstigungen, Treueprämien ab fünf Jahren im Unternehmen, Unterstützung individueller Weiterbildung, vergünstigte Parkplätze und Kantine, gratis Getränke, attraktive Flottenrabatte, gratis Fitnesstraining und Yoga am Hauptsitz.

  • TUI Suisse (u.a.): Reisevergünstigungen, Kostenbeitrag für den öffentliche Verkehr, erhöhte Arbeitgeberanteile in der Pensionskasse, Sonderkonditionen bei Mobile-Tarifen und Versicherungen, freier Tag am eigenen Geburtstag, zusätzliche Ferientage im Rahmen von Dienstjubiläen, Möglichkeit für Sabbatical oder unbezahlten Urlaub, nationale und internationale Trainings und Entwicklungsprogramme und Möglichkeit, vorübergehend im Ausland zu arbeiten.

Wie sieht die Regelung bei Studienreisen aus?

  • DER Touristik Suisse: Studienreisen bis zu zwei Wochen gelten an Werktagen als Arbeitszeit.

  • Globetrotter: Studienreisen gelten bis zu sieben Arbeitstagen als Arbeitszeit.

  • Hotelplan: Studienreisen gelten als Arbeitszeit. Wenn Mitarbeitende in ihren eigenen Ferien beispielsweise Hotels besichtigen, die mit ihrem Arbeitsalltag in Verbindung stehen, können sie dies ebenfalls als Arbeitszeit verbuchen.

  • Knecht Reisen: Mitarbeitende im Reisebüro-Verkauf und Tour Operating haben Anrecht auf je mindestens eine Woche Studienreise pro Jahr. Die Teilnahme an einer solchen Studienreise gilt als Arbeitszeit.

  • TUI Suisse: Bei Studienreisen gelten pro Geschäftsjahr fünf Tage als bezahlte Arbeitszeit (Teilzeitmitarbeitende entsprechend ihrem Arbeitspensum). Eine Ausnahme ist die jährliche «World Experience Tour», die nicht als Studienreise gilt und wo die Teilnahme als bezahlte Arbeitszeit zählt.