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Gute Frage Wieso muss der Reisepass oft noch sechs Monate gültig sein?
Die Regeln sind klar: Alle Schweizerinnen und Schweizer, die ein anderes Land besuchen, benötigen grundsätzlich ein gültiges Reisedokument. (Reisepass, Notpass oder Identitätskarte). So schreibt es das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit auf seiner Website.
Gleichzeitig heisst es aber auch: «Für Reisen in europäische Länder sind Ausnahmen möglich, abhängig vom Zielland und Verkehrsmittel (Auto, Flugzeug).» Und je nach Destination können Schweizer Bürger auch dann noch verreisen, wenn ihre Dokumente schon längst nicht mehr gültig sind. Einige EU- und EWR-Staaten akzeptieren einen bis zu fünf Jahre abgelaufenen Schweizerpass für die Einreise.
Komplizierter und einiges unübersichtlicher wird es bei Reisen in Länder ausserhalb Europas. Jeder dieser so genannten Drittstaaten entscheidet selbständig, welche Einreisebestimmungen für Schweizerinnen und Schweizer gelten.
Besonders bei Fernreisen ist Vorsicht geboten
Viele Staaten erteilen den Reisenden ein Visum oder eine andere Form von Einreise-Erlaubnis. Diese können zum Beispiel 30, 90 oder 180 Tage gültig sein, unabhängig davon, wie lange der Gast tatsächlich im Land bleibt.
Bei Fernreisen sollten Touristinnen und Touristen besonders genau auf die Gültigkeit ihres Reisepasses achten. Viele beliebte Feriendestinationen verlangen, dass der Pass noch mindestens sechs Monate über das Ein- oder das geplante Ausreisedatum hinaus gültig ist, darunter Ägypten, Brasilien, die Dominikanische Republik, Indonesien, Thailand und die Vereinigten Arabische Emirate.
Die thailändische Botschaft in Bern, Royal Thai Embassy, erklärt auf Anfrage von Travelnews ausführlich, weshalb diese Regelung eingeführt wurde. Es gehe im Wesentlichen um vier Punkte:
- Dauer des Aufenthalts: Die Regelung soll dafür sorgen, dass Reisende, die sich legal im Land aufhalten, auch entsprechend ausweisen können. Zudem hilft die längere Gültigkeitsdauer des Passes den Behörden, Reisende daran zu hindern, ihr Visum zu überschreiten oder ohne ordnungsgemässe Dokumente ins Land einzureisen.
- Notfallsituationen: Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses bietet einen Sicherheitspuffer für unerwartete Ereignisse oder Notfälle (beispielsweise bei Unfall oder Krankheit). Sie ermöglicht es den Reisenden, ihren Aufenthalt bei Bedarf zu verlängern, ohne dass eine sofortige Erneuerung des Passes erforderlich ist.
- Internationale Vereinbarungen: Viele Länder haben bilaterale Abkommen und Verträge, die die Gültigkeitsdauer von Reisepässen regeln. Diese Abkommen gelten häufig gegenseitig für die Bürgerinnen und Bürger beider Länder. Die Regelung soll sicherstellen, dass die Vereinbarungen über die Reisebestimmungen eingehalten werden.
- Effiziente Verwaltung: Die längere Gültigkeitsdauer von Reisepässen verringert den Verwaltungsaufwand der Einwanderungs- und Zollbehörden. Sie können Reisende effizienter abfertigen, wenn sie wissen, dass die Mehrheit der ankommenden Besucherinnen und Besucher für die Dauer ihres Aufenthalts gültige Pässe hat.
Wichtig: Neben der Gültigkeitsdauer des Reisepasses gibt es teilweise auch noch andere Auflagen. Zahlreiche Länder verlangen, dass bei der Einreise ein Rück- oder Weiterreiseticket sowie ausreichende Geldmittel vorgewiesen werden können.