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Die Planung eines Workation-Aufenthalts im Ausland kann für die HR-Abteilung schnell zu einer Nervenprobe werden. Bild: Adobe Stock

Das sind die sieben grössten Workation-Hürden für die Arbeitgeber

Reto Suter

Unternehmen, die für ihre Mitarbeitenden Workation-Aufenthalte im Ausland planen, sehen sich mit vielen komplexen Fragen konfrontiert. Das Startup Vamoz greift den HR-Abteilungen mit einer pfannenfertigen Softwarelösung und Rechtsberatung unter die Arme.

Arbeiten an einem Strand in der Karibik mit Blick aufs Meer oder in einer schwedischen Blockhütte mitten in der Natur? Klingt verlockend. Umso mehr, wenn der Arbeitgeber ein Unternehmen mit Sitz in der Schweiz ist und im internationalen Vergleich entsprechend hohe Löhne bezahlt. Workation ist auf dem Vormarsch.

Vor allem jüngere Menschen wollen nicht mehr an einen fixen Arbeitsort gebunden sein. Sie möchten ihren Job dort erledigen, wo es für sie gerade passt. Das kann im Homeoffice, in einem Café oder eben auch irgendwo im Ausland sein. Das Problem: Ein Arbeitsaufenthalt in einem anderen Land ist eine rechtliche Blackbox.

Attraktiver Schweizer Markt

Hier kommt das Startup Vamoz zum Zug (siehe Box). Es bietet interessierten Schweizer Unternehmen eine Softwarelösung, die Transparenz und Rechtssicherheit schafft. Die Schweiz sei für Vamoz in vielerlei Hinsicht ein spannender Markt, sagt Mitgründer Daniel Dietrich. «Viele Menschen, die hier arbeiten, haben Wurzeln und demzufolge auch Angehörige im Ausland. Das verstärkt den Wunsch, den Arbeitsort flexibel wählen zu können.»

Hinzu kommt laut Dietrich, dass die Schweizer Löhne hoch und die Lebenshaltungskosten im Ausland um einiges niedriger sind. Da bleibe Ende des Monats mehr Geld übrig. «Zudem gibt es in der Schweiz viele Laptop-Worker, die ihren Job nicht zwingend im Büro erledigen müssen», wo der Workation-Pionier.

Daniel Dietrich ist Mitgründer des Startups Vamoz und sieht grosses Potenzial im Workation-Markt Schweiz. Bild: TN

Wie gross die Risiken für den Arbeitgeber sind, hängt stark davon ab, welcher Mitarbeitende im Ausland arbeiten möchte. Die Fragen drehen sich dabei um rechtliche Dokumente wie den Pass und die Aufenthaltsbewilligung, um das Jobprofil sowie um die Länge und die Häufigkeit der geplanten Workation.

Vamoz schaut sich bei der rechtlichen Risikoanalyse mitunter folgende Kriterien sehr genau an: Einreisebedingungen (Visum), Unternehmenssteuer, Einkommenssteuer, Sozialversicherung, Datenschutz, Arbeitsrecht und Versicherungsthemen.

Knacknüsse Unternehmenssteuer und Sozialversicherung

Als eines der heikelsten Themen beurteilt Daniel Dietrich die Abwägung rund um die ungewollte Betriebsstätten-Gründung. Je nach Tätigkeit und Aufenthaltsdauer des Mitarbeitenden im Ausland besteht die Gefahr, dass ein Unternehmen nicht nur im eigenen, sondern auch im Zielland Steuern bezahlen muss.

«Eine solche Doppelbesteuerung will jedes Unternehmen tunlichst vermeiden», sagt der Vamoz-Entrepreneur. «Wenn in diesem Bereich nicht alles sauber geklärt ist, droht einem Unternehmen ein Rechtsstreit mit viel Aufwand und vor allem sehr hohen Kosten.» Ein erhöhtes Risiko besteht hier beispielsweise, wenn der Mitarbeitende im Marketing oder im Vertrieb tätig ist und sehr häufig vor Ort arbeitet.

Daneben kann es auch bei der Sozialversicherung komplex werden. Hier gibt es in vielen Fällen noch keine klare Definition, in welchen Bereich ein Workation-Aufenthalt fällt.

Bei Fragen rund um die Sozialversicherung unterscheidet Vamoz zwischen drei Kategorien: EU- und EFTA-Länder, mit denen die Schweiz einen Rahmenvertrag abgeschlossen hat, Länder ausserhalb von EU und EFTA, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht (u.a. Kanada, Brasilien und Australien) und Drittstaaten, bei denen es kein Abkommen mit der Schweiz gibt.

Darüber hinaus gibt es auch in den anderen rechtlichen Kategorien einiges abzuklären: Was für ein Visum ist für den Aufenthalt nötig? Welche Regelungen gelten in punkto Arbeitsrecht, Schweiz oder Zielland? Wer haftet, wenn der Mitarbeitende im Ausland einen Unfall hat? Und so weiter.

Grün, Orange oder Rot

Nach der detaillierten Analyse erhält das Unternehmen Bescheid, als wie hoch Vamoz das Risiko eines Trips beim betreffenden Mitarbeitenden einschätzt. Ist alles im grünen Bereich, steht dem Aufenthalt im Ausland nichts im Weg. Bei Orange gilt es, noch eine oder mehrere Fragen genauer anzuschauen. Bei Rot empfiehlt Vamoz, auf eine Reise zu verzichten.

Hier sei der Austausch mit dem Unternehmen sehr entscheidend, betont Daniel Dietrich. «Jedes Unternehmen muss abwägen, wie wichtig der Wunsch eines Angestellten ist, temporär aus dem Ausland zu arbeiten, respektive wie bereit man ist, gewisse Risiken einzugehen.»

Sie sieht die Softwarelösung von Vamoz aus, um Arbeitsaufenthalte im Ausland vorab zu prüfen. Bild: Vamoz

Der Hauptbeweggrund der Mitarbeitenden, um beim Arbeitgeber für Workation anzufragen, dürfte laut Dietrich für viele überraschend sein. Nur bei einem Drittel der Fälle handle es sich um einen Aufenthalt am Strand, etwa in Mexiko oder Südafrika.

Zwei Drittel der Workation-Anfragen beträfen Familientrips. «Eine Angestellte will beispielsweise zwei bis drei Wochen am Küchentisch ihrer kranken Grossmutter in Portugal arbeiten, um nahe bei ihr zu sein», erklärt der Experte. In solchen Fällen sei das Unverständnis der Mitarbeitenden besonders gross, wenn der Trip nicht bewilligt wird. «Ziel von Vamoz ist es, das Arbeiten aus dem Ausland einem möglichst grossen Teil der Belegschaft zu ermöglichen.»