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Sie ziehen oftmals den Zorn der anderen Hotelgäste auf sich: Touristen, die früh am Morgen mit ihren Handtüchern Liegestühle am Pool besetzen. Bild: Adobe Stock

Gute Frage Darf ich das Handtuch von einem besetzten Liegestuhl entfernen?

Das Phänomen ist in Hotels weit verbreitet: Gäste eilen in aller Herrgottsfrühe zum Pool, um mit Handtüchern ihre bevorzugten Liegestühle zu reservieren. Bei allen anderen, die keine freie Liege mehr finden, ist das Frustpotenzial riesig.

Bei einer stattlichen Zahl von Hotelgästen ist der Wunsch gross, ihren Lieblingsplatz am Pool auf sicher zu haben. Dieses Verlangen stillen die Touristinnen und Touristen, indem sie – meist schon vor dem Frühstück – schnurstracks Richtung Poolanlage losziehen und dort die präferierten Liegen mit ihren Handtüchern besetzen. Solche Szenen spielen sich während der Hochsaison in Tausenden von Hotels ab, Tag für Tag. Für das Phänomen gibt es inzwischen sogar einen eigenen Begriff: «Handtuch-Krieg».

Würden die Liegestuhl-Besetzer ihr Objekt der Begierde dann auch tatsächlich den ganzen Tag über benützen, könnten viele der anderen Hotelgäste wohl noch einigermassen mit der frühmorgendlichen Tüechli-Offensive leben. Das ist aber nur selten der Fall. Häufig bleiben die besetzten Liegen über Stunden leer.

Immer mehr Hotels weisen deshalb auf Schildern darauf hin, dass es nicht erlaubt sei, vorsorglich Liegestühle zu blockieren. Mancherorts sind auch Hotelangestellte in der Poolanlage unterwegs und räumen Handtücher von Liegen weg, die schon länger verwaist sind. In gewissen Hotels ist es sogar erlaubt, Liegestühle zu reservieren, allerdings erst ab einer bestimmten Uhrzeit, damit auch Langschläfer noch mit im Rennen sind.

Oftmals hilft aber alles nichts. Das kann dann andere Hotelgäste dazu animieren, ein einsames Handtuch eigenmächtig wegzuräumen, um sich doch noch einen Platz am Pool zu sichern. Aber ist das überhaupt erlaubt?

Entern von Liegestühlen ist zulässig

Von Gesetzes wegen spricht nichts dagegen, Handtücher von Liegestühlen zu entfernen, die nicht genutzt werden. Gäste müssen die allgemein zugänglichen Einrichtungen in einer Hotelanlage mit anderen teilen. Rechtlich gesprochen heisst das: Ein Gast hat an einem Liegestuhl kein alleiniges Benutzungsrecht.

Wer schon im Morgengrauen seinen bevorzugten Liegestuhl am Pool reserviert, verhält sich rücksichtslos gegenüber anderen Gästen und verletzt damit das Gesetz. Das Mietrecht verbietet den übermässigen Gebrauch einer gemieteten Sache.

Dennoch gilt es, vom moralischen Aspekt her, einige Punkte zu berücksichtigen beim Kampf um die Liegestühle. Bevor man das Handtuch zur Seite räumt, ist es sinnvoll, sich zu vergewissern, dass der Benutzer der Liege nicht gerade im Pool ein paar Bahnen zieht oder sich kurz etwas zu Essen holt. Hier lohnt es sich, mit gesundem Menschenverstand zu agieren.

Zudem gilt: Schon aus Gründen der Höflichkeit sollten Touristinnen und Touristen ein fremdes Tüechli ordentlich zur Seite legen, bevor sie den Platz in Anspruch nehmen. Denn niemand möchte sein Handtuch irgendwo am Boden liegend wiederfinden.

(RSU)