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Eine  SOS-Schutz für Reisezwischenfälle übernimmt beispielsweise die Kosten von  Nottransport und Krankenhausaufenthalt während der Reise. Bild: ERV

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Die Skiferien stehen vor der Tür und nachdem einige Jahre lang eine Ferienplanung nicht richtig möglich war, freuen sich viele auf die verschneiten Skipisten, Après-Ski und die Zeit mit Familie und Freunden. Doch was, wenn man am Tag der Abreise plötzlich mit hohem Fieber zuhause bleiben muss? Oder noch unangenehmer: Wenn man in den Ferien krank wird und zum Arzt oder sogar ins Krankenhaus gehen oder die gesamte Reise abbrechen muss?

Mit einer passenden Reiseversicherung erhalten Sie in einem solchen Fall Ihr Geld zurück. Aber es ist Vorsicht geboten: Tatsächlich werden Annullierung und Abbruch über zwei verschiedene Bausteine einer Reiseversicherung gedeckt. Es ist deshalb wichtig, beim Abschluss einer Versicherung auf diese Unterscheidung zu achten.

Die Reise kann nicht angetreten werden

Wer gerne während der kalten Jahreszeit einige sportliche Tage in den Bergen verbringt, weiss, dass solche Ferien schnell ins Geld gehen: Die Skiausrüstung muss gemietet, das Zug-Billette reserviert, der Skipass gekauft, ein Chalet gemietet werden – das alles kommt auf die Liste von Dingen, welche man meist bereits vor den Ferien bezahlt. Wenn dann aufgrund von Krankheit, Unfall oder dem Ausfall der direkten stellvertretenden Person im Geschäft eine Reise nicht angetreten werden kann, ist der Frust riesig.

Um in einem solchen Fall nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, gibt es die Annullierungskostenversicherung. Bei dieser werden die Kosten für alle Buchungen auf Ihrer Reise zurückerstattet. Diese Versicherung greift auch, wenn die mitreisende Person die Reise nicht antreten kann und deshalb die ganzen Ferien abgesagt werden.

Eine Annullierungskostenversicherung übernimmt die Kosten, wenn aufgrund von Krankheit, Unfall oder dem Ausfall der direkten stellvertretenden Person im Geschäft eine Reise nicht angetreten werden kann. Bild: ERV

Zwischenfälle während der Reise

Gerade die Skiferien bergen häufig auch ein hohes Potential für Unfälle. Wenn die Piste etwas eisig, der Nebel etwas dicht oder ein anderer Wintersportler oder eine andere Wintersportlerin etwas schnell unterwegs ist, ist ein Sturz schnell geschehen. Nottransport und Krankenhausaufenthalt können –  gerade in fremden Ländern – schnell teuer werden. Auch wenn die Rückreise aus diesem Grund nicht angetreten werden kann, entstehen Kosten. Oder ein anderes Beispiel: Man hat sich beim Après-Ski mit Viren oder Bakterien infiziert und kann sein Ski-Abo krankheitsbedingt nicht mehr länger nutzen oder muss gar frühzeitig abreisen.

In solchen Fällen bietet die Annullierungskostenversicherung keinen Schutz; diese greift nur, wenn die Reise abgesagt wird, bevor sie angetreten wurde. In einem Fall, wie dem oben beschriebenen, benötigt man einen SOS-Schutz für Reisezwischenfälle. Der Unterschied zwischen Annullierungsschutz und SOS-Schutz ist vielen Reisenden nicht klar und führt immer wieder zu unschönen Überraschungen: Wenn während Reisen etwas passiert und die Versicherung nicht zahlt, weil nur ein Annullierungsschutz besteht, ist dies oft mit grossem Frust verbunden. Es ist entsprechend wichtig, beim Versicherungsabschluss auf die genauen Leistungen zu achten.  

Rundum geschützt mit der passenden Lösung

Sowohl bei Reiseabbruch als auch Reiseannullierung schützt die Multi Trip Jahresreiseversicherung von der Europäischen Reiseversicherung ERV – nicht nur in den Ferien, sondern das ganze Jahr über auch bei Wochenendtrips, Wellness-Tagen, Konzertbesuchen und vielem mehr.

Erfahren Sie hier mehr darüber unter diesem Link.

(TN)