Reiseanbieter
Interhome bietet weltweite Kundengeldabsicherung mit AXA an
Bis jetzt waren Ferienwohnungsvermittler in Deutschland, den Niederlanden und Polen gesetzlich verpflichtet, Kundengelder abzusichern. Durch die neuen EU-Pauschalreise-Richtlinien entfällt diese Pflicht seit Sommer 2018 in Deutschland. Dennoch wird Interhome die Kundengeldabsicherung nicht nur weiterführen, sondern diese gar ausbauen.
Seit dem 1. September 2018 sichert Interhome auch in der Schweiz und in weltweit allen Quellmärkten die Kundengelder im Falle einer Insolvenz des Unternehmens freiwillig ab. Interhome hat sich aus Kulanz zu diesem Schritt entschieden. «Unsere Gäste sollen Ferienwohnungen bei uns sorglos buchen können. Gleichzeitig können uns auch die Eigenheimbesitzer ihre Ferienwohnung mit gutem Gewissen anvertrauen», erklärt Jörg Herrmann, COO Interhome.
Interhome bietet als Ferienwohnungsvermittler nur Einzelleistungen an und ist deswegen nicht verpflichtet, die Kundengelder abzusichern. Die weltweite, freiwillige Insolvenzabsicherung hat Interhome mit der AXA Versicherungen AG abgeschlossen.