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Airbnb ist gefordert: Bis Ende August müssen Korrekturen im Einklang mit dem EU-Recht vorgenommen werden. Bild: Hauptsitz Airbnb.

Airbnb hat Ärger mit der EU-Kommission

Der Bettenvermittler verstosse mit teils unklaren Preisangaben und unzulässigen Geschäftsbedingungen gegen EU-Recht.

Airbnb hat einmal mehr Ärger am Hals: Dieses Mal wurde die EU-Kommission auf den Plan gerufen. Der Bettenvermittler soll auf seiner Webseite nicht immer den Gesamtpreis inklusive Servicegebühren auflisten. Ausserdem sei nicht immer klar ersichtlich, ob es sich um einen privaten oder professionellen Anbieter handle. Je nach dem würden andere Konsumentenregelungen gelten.

Und auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechen nicht dem EU-Recht: Schadensersatzforderungen und Klagemöglichkeiten müssen Airbnb-Nutzern bei einer Stornierung seitens des Anbieters eingeräumt werden.

Bis Ende August hat Airbnb Zeit, um Korrekturen vorzunehmen. Ansonsten könnte die Kommission samt Konsumentenbehörden einschreiten, wie die Nachrichtenagentur sda berichtet. Alleine in der Schweiz sind bei Airbnb aktuell 32'761 Objekte gelistet. 

(TN)