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Knatsch und Trennung vor der Reise: Sollten die geplanten romantischen Ferien platzen, kann einem bald ein neues Versicherungsprodukt zumindest aus der finanziellen Patsche helfen. Bild: Fotolia

Annullation wegen Trennung: ERV testet neues Produkt

Die Europäische Reiseversicherung prüft einen erweiterten Annullationsschutz, der auch bei geplatzten gemeinsamen Reiseplänen oder Veränderungen im Job in Kraft tritt.

In diesen Wochen testet die Europäische Reiseversicherung mit einigen Schweizer Reisebüro-Partnern ein neues Produkt namens «ERV-Premiumschutz». Dabei sollen Fälle zusätzlich in den Annullationsschutz integriert werden, die bisher für die Übernahme anfallender Annullationskosten nicht genügend waren.

Dazu gehören:

Trennung

Die gemeinsamen Reisepläne mit der Partnerin oder dem Partner sind nicht mehr realisierbar, weil man sich getrennt hat.

Gemeinsam reisende Personen

Die befreundete Familie steigt aus. Man hat die Reise als Gruppe gebucht und will diese ausschliesslich als vollständige Gruppe antreten.

Hochzeitseinladung

Die Ferien sind gebucht, doch nun flattert eine Einladung rein als Gast oder Trauzeuge, um an einer Hochzeit teilzunehmen.

Berufliche Gründe

Die Ferien sind schon gebucht. Doch der Arbeitgeber hat unverhofft einen Grossauftrag gekriegt und benötigt den Mitarbeitenden trotz der geplanten Ferien.

Kündigung oder Eintritt in eine neue Firma

Veränderungen am Arbeitsplatz: Die ursprünglich geplanten Ferien sind nicht möglich.

Terror

Die Destination, an der man die Ferien verbringen wollte, wird von einem Terrorereignis heimgesucht.

Wetter

Der Flug oder die Schiffsreise kann wegen einer wetterbedingten Schliessung des Flughafens oder Hafens nicht angetreten werden.

Epidemien

Stark gehäuftes Auftreten einer Krankheit (zum Beispiel Zika-Virus) an der Reisedestination.

Was zu beachten ist:

Einzelpersonen zahlen 39 Franken (3000 Franken Versicherungsschutz), Familien zahlen 89 Franken (7500 Franken Versicherungsschutz). Im Kleingedruckten zu beachten gilt zudem: Die Versicherung kann nur im Zusammenhang mit einer bestehenden ERV-Basisabdeckung (Annullierung/SOS) gebucht werden. Und sie muss bis spätestens 20 Tage nach Buchungsbestätigung abgeschlossen werden.

Doch wie weit ist die Testphase fortgeschritten und wie realistisch ist die definitive Einführung dieses «All-Risk-Schutzes»?

Thomas Tanner, Vorsitzender der Geschäftsleitung bei der Europäischen Reiseversicherungs AG, sagt auf Anfrage: «Wir starteten Mitte Mai bei auserwählten Reisebüro-Verkaufsstellen eine erste Testphase und werden im Herbst eine Zwischenbilanz ziehen. Falls das Projekt erfolgreich abgeschlossen wird und wir nicht mit zusätzlichen Schadenfällen geradezu überhäuft werden, wird zu einem späteren Zeitpunkt dieses Premium-Paket in allen Reisebüros der Schweiz ausgerollt werden.»

Wir anfällig ein solches Produkt auf missbräuchliche Anwendung ist, muss sich noch zeigen. Ein gewisse Beweisführung, für Reisende die eine Annullation geltend machen, ist im Schadenfall nötig wie etwa ein Bestätigungsschreiben des Arbeitgebers – oder die Kopie der Hochzeitseinladung.

(GWA)