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Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider übergibt das Justizministerium an Beat Jans – und damit auch das Dossier zum Pauschalreisegesetz. Bild: EJPD

Bundesrat will Pauschalreisegesetz zusammen mit der Reisebranche erarbeiten

Droht der Schweiz das viel härtere EU-Reisegesetz? Bei dieser Frage liegt dem SRV nun die Antwort vom EJPD vor. Sie gibt Hoffnung.

Spätestens an der SRV-GV in Parma im vergangenen November war vielen Protagonisten der Schweizer Reisebranche klar: in Brüssel zeichnen sich mit dem neuen EU-Reisegesetz schwierige Rahmenbedingungen für die Zukunft ab. An der Fachtagung unterstrich Gastredner Dirk Inger vom Deutschen Reiseverband, dass das verbraucherfreundlichere Reisegesetz Reiseunternehmen zusätzliche Nachteile bringen werde, bei Kosten, Modalitäten und Zahlungsfristen.

Angesichts der Befürchtung der Schweizer Reisebranche, dass in der Schweiz das EU-Gesetz 1:1 adaptiert werden müsste, hatte der SRV schon im Vorfeld der GV den Bundesrat um eine Stellungnahme gebeten. Die liegt nun einige Monate später endlich vor.

Darin bestätigt Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider – mittlerweile hat sie das Departement gewechselt – dass die Arbeiten am Bundesgesetz über Pauschalreisen aus diversen Gründen vorläufig sistiert seien: «Sobald die Rechtsentwicklung in der EU abgeschätzt werden kann, muss eine Neubeurteilung vorgenommen werden. Hinsichtlich einer Übernahme der geänderten EU-Regelungen stehen dabei alle Optionen offen: Der Schweizer Gesetzgeber entscheidet autonom und kann die neuen EU-Regeln entweder ganz, teilweise, in abgeänderter Form oder auch gar nicht übernehmen.»

Elisabeth Baume-Schneider erachtete es zudem als selbstverständlich, dass die weiteren Arbeiten im Reiserecht «nur unter Einbezug der Branche in geeigneter Form, zum Beispiel mit erneuter Durchführung eines runden Tisches» weitergeführt werden sollen. Genau dies sei für den SRV essenziell, schreibt der Verband heute seinen Mitglieder: «Wir wollen mit einbezogen werden, um einzelne Punkte mitzugestalten und Themen einzubringen, sodass sich die Ausarbeitung des Bundesgesetzes nicht negativ für die Reisebranche auswirken wird.»

Treffen mit Bundesrat Beat Jans angefragt

Seit Januar 2024 ist der neugewählte Bundesrat Beat Jans nun Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements. «Wir haben nun wiederum mit dem EJPD Kontakt aufgenommen und ein persönliches Treffen mit Bundesrat Beat Jans angefragt», teilt der SRV mit.

«Primär ginge es in diesem ersten Gespräch darum, dass wir in der Politik weiter präsent sind und die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit signalisieren – und somit zu verhindern, dass das EU-Gesetz 1:1 übernommen wird.» Anschliessend gelte es, die politischen Entscheidungsträger im Parlament für das Anliegen zu sensibilisieren. Noch sei die Antwort des Justizministeriums ausstehend.

Erweiterung der SRV-Fachgruppe Politik

Zwar sei die Reisebranche spätestens seit der Coronapandemie in Bundesbern angekommen, schreibt der SRV im heutigen Mitglieder-Communiqué, «doch sind wir der Überzeugung, dass nur eine geeinte Kraft in der politischen Arbeit unsere Glaubwürdigkeit steigern wird. Ganz gemäss dem Credo «ein Verband – eine Stimme». Um zukünftig eine breitere Abstimmung innerhalb der Branche sicherzustellen, hat der SRV-Vorstand entschieden, die Fachgruppe Politik zu erweitern.

«Wir freuen uns, dass sich neu Luc Vuilleumier, David Léchot, Roger Geissberger und Philipp von Czapiewski in politischen Belangen für die Reisebranche engagieren werden. Nebst André Lüthi, Verantwortlicher Ressort Politik, werden nach wie vor Martin Wittwer und Andrea Beffa dem Gremium angehören und dafür sorgen, dass unsere Stimme in Bundesbern auch in Zukunft gehört wird. Die Erkenntnisse der Fachgruppe werden von André Lüthi sowie Martin Wittwer und Andrea Beffa in Bern vorgetragen.»

Pauschalreisegesetz konkret

Über die Frage, wie das aktuelle Pauschalreisegesetz im beruflichen Alltag Anwendung findet, darüber informiert die SRV-Academy am 16. April 2024, um 8.30 bis 9.30 Uhr, Anmeldung hier.

Das Bundesgesetz über Pauschalreisen regelt unter anderem die Vertragsform und den -inhalt im Zusammenhang mit einer Pauschalreise, Haftungsfragen sowie die Anforderungen an die Sicherstellung der Kundengelder. Dementsprechend müssen Reiseexperten das Gesetz entlang der gesamten Customer Journey korrekt anwenden und umsetzen können. Doch was heisst dies konkret? Auf was muss man beim Vertragsabschluss achten, welche Regeln gelten vor und während der Reise und wie verhält es sich genau betreffend Haftung?

Aufgrund der Komplexität der Materie können SRV-Mitglieder für das Webinar Wünsche einbringen: Welche Themenkreise sind besonders relevant, und worauf sollte ein besonderes Augenmerk gelegt werden? Sophie Winkler, Rechtsanwältin bei Flying Lawyers, wird diese Themen in der SRV-Academy vermitteln.

(GWA)