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Der Stiftungsrat des Garantiefonds entschied sich für die Einführung einer Rückvergütung auf den bezahlten Gebühren. Bild: TN

Good News für Garantiefonds-Teilnehmer

Der Garantiefonds führt eine Rückvergütung ein, die bis zu 25 Prozent der eingezahlten Gebühren betragen kann.

Am Donnerstag traf sich der Stiftungsrat des Garantiefonds zu einer Sitzung und analysierte dabei das anfangs 2022 eingeführte neue Gebührenmodell. Dank einer «erfreulichen Entwicklung», wie der Garantiefonds mitteilt, konnte nun das Modell um eine teilnehmerfreundliche Komponente ergänzt werden.

Der Stiftungsrat entschied sich für die Einführung einer Rückvergütung auf den bezahlten Gebühren. Die Erfolgsbeteiligung ist für sämtliche Teilnehmer am Garantiefonds jährlich fällig und beträgt bis zu 25% der im betreffenden Jahr eingezahlten Gebühren pro Teilnehmer.

«Die Reserven des Garantiefonds sind heute in einem besseren Zustand, als wir es bei der Entwicklung und Einführung des neuen Gebührenmodells erwartet hatten», sagt André Dosé, der Präsident des Stiftungsrates. «Die Umsätze unserer Teilnehmer haben sich gut erholt, und vor allem sind die befürchteten Konkursfälle ausgeblieben.» Dies erlaube dem Fonds, das Gebührenmodell zugunsten aller Teilnehmer zu ergänzen, ohne das Ziel der weiterhin notwendigen Stärkung des Fonds aus den Augen zu verlieren.

Die Höhe der Rückvergütung wird jeweils vom Stiftungsrat des Garantiefonds, nach Vorliegen des Jahresergebnis, festgelegt. Grundsätzlich wird die Erfolgsbeteiligung nur ausgerichtet, wenn die Reserven der Stiftung mindestens 10 Mio. CHF betragen, und das Jahresergebnis des Garantiefonds nach Schadenzahlungen nicht unter 2,5 Mio. CHF liegt. Erstmals wird die Auszahlung der Rückvergütung beim Vorliegen des Abschlusses für das Geschäftsjahr 2023 fällig und wird als Guthaben mit der folgenden Gebührenrechnung verrechnet.

An der Sitzung wurde zudem André Dosé für weitere drei Jahre als Präsident des Stiftungsrates bestätigt.

(TN)