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Der durch Flugannullierungen entstehende Mehraufwand sorgt in Reisebüros regelmässig für Ärger. In Deutschland wird das Problem nun per Entschädigung angegangen. In der Schweiz fällt in Kürze ein Entscheid hierzu. Bild: AdobeStock

Bewegung in Sachen Entschädigung des Mehraufwands

Die Lufthansa hat den deutschen Reisebüros einen Vorschlag unterbreitet, wonach Mehraufwand zumindest temporär entschädigt werden soll. Ein gutes Zeichen für Schweizer Reisebüros?

Die vielen Flugannullierungen im «Chaos-Sommer» 2022 haben bei vielen Reisebüros für Ärger gesorgt. Gerade Annullierungen bei Airlines der Lufthansa Group, den wichtigsten Flugpartnern im stationären Vertrieb, sorgen bei Reisebüros für viel Mehraufwand - oftmals muss man nicht nur eine Flugalternative finden, sondern auch Hotels, Mietwagen etc. umbuchen. Ein Aufwand, den die Reisebüros gerne entschädigt sähen - dafür hatte beispielsweise Kuoni-Chef Dieter Zümpel in den Medien plädiert (Travelnews berichtete), und ebenfalls auf dem Medienweg die Antwort von Swiss erhalten, wonach «eine weitere Vergütung für Mehraufwand bei Reisebüropartnern durch Swiss nicht vorgesehen ist», da man dies «durch die frei wählbaren Service-Gebühren der Reisebüros gegenüber den Kundinnen und Kunden abgegolten» sehe. Der Schweizer Reiseverband (SRV) reagierte mit Empörung.

Festgefahrene Situation? Nein, denn der SRV wird noch im September Gespräche mit der höchsten Führungsstufe der Swiss halten. Da sei man bei der Swiss ergebnisoffen, auch wenn die initiale Forderung nach bis zu 30 Franken Entschädigung wohl kaum durchkommen dürfte.

In Deutschland wird derweil Nägel mit Köpfen gemacht, was bei Schweizer Reisebüros Hoffnung aufkeimen lässt. Wie die «FVW» berichtet, sei dort ein «Dankeschön» in Geldform von der Lufthansa zugunsten der Reisebüros angedacht. Konkret erhalten Reisebüros, die mit Umbuchungen konfrontiert waren bzw. sind, pro Vorgang zehn Euro Entschädigung. Den sogenannten «Marketing-Bonus» gebe es für alle innerdeutschen und europäischen Flüge, die von Lufthansa selbt durchgeführt wurden. Er wird zudem gezahlt für Tickets, die auf Austrian Airlines, Brussels Airlines, Lufthansa, Swiss und Air Dolomiti ausgestellt sind. Dies gilt nur für Flüge im Reisezeitraum zwischen 1. Juni und 30. September 2022. In diesem Zeitraum seien mehr als 9000 Flüge von den genannten Fluggesellschaften gestrichen worden; wie viel Geld deshalb nun an die Reisebüros ausgeschüttet wird, ist unklar.

Immerhin: Wenn die Muttergesellschaft dem Vertrieb entgegenkommt, dürfte die Swiss kaum auf bockig machen.

(JCR)