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SRV ruft zum Gesuch neuer Härtefallhilfen auf
Am Mittwoch, 2. Februar 2022 hat der Bundesrat die Härtefallhilfe für das erste Halbjahr 2022 definitiv verabschiedet. Die neue Verordnung tritt per 8. Februar in Kraft.
Die Umsetzung der Härtefallverordnungen obliegt weiterhin den Kantonen. Diese können Unternehmen, die infolge der Corona-Pandemie hohe Umsatzausfälle erleiden, mit Beiträgen unterstützen. Der Bund übernimmt wie bisher 70 bis 100 Prozent der Beiträge. Die Unterstützungsbeiträge werden in Not geratenen Unternehmen maximal für das erste Halbjahr 2022 ausgerichtet und decken nur noch ungedeckte Fixkosten, aber nicht mehr den Verdienstausfall.
Heute ruft der Schweizer Reise-Verband diejenigen Vertreter der Kantone, denen bisher eine Entschädigung für das zweite Halbjahr 2021 verwehrt wurde, dazu auf, nochmals an die Regierung heranzutreten.
In den Erläuterungen der neuen Verordnung ist unter Punkt 19 unter anderem nämlich Folgendes festgehalten: Die Kantone haben die Möglichkeit, mit einer einzigen kantonalen Härtefallregelung Härtefallhilfen für das erste Halbjahr 2022 wie auch rückwirkend für das ganze oder Teile des zweiten Halbjahres 2021 auszurichten. Für Kantone, die diese Möglichkeit nutzen wollen, werden daher die Fristen für die Gesuchseinreichung nach der alten Härtefallverordnung von Ende März 2022 auf Ende Juni 2022 verlängert.
SRV-Geschäftsführer Walter Kunz zeigt sich froh darüber, dass der Bundesrat nun diese neue Verordnung verabschiedet hat: «Für Reiseunternehmen in einzelnen Kantonen, denen die Hilfe im vergangenen Halbjahr verwehrt war, öffnet sich nun eine neue Möglicheit, um die voraussichtliche Endphase der Pandemie zu überleben».
Neben dem Aufheben der Quarantäne- und Homeoffice-Pflicht, wie an der gestrigen Pressekonferenz bekannt wurde, unterstrich der Bundesrat, dass die aktuelle Corona-Situation vielen Unternehmen nach wie vor zusetzt und viel von ihnen abverlangt. Für diese Unternehmen hat er verschiedene Massnahmen wie die Kurzarbeitsentschädigungen oder die Härtefallhilfe beschlossen und unlängst verlängert. Nach zwei Jahren Pandemie haben viele Unternehmen ihre Geschäftsmodelle angepasst und sich auf eine gewisse neue Normalität eingestellt. Nachhaltige Auswirkungen der Pandemie können nach Ansicht des Bundesrates nicht dauerhaft durch die öffentliche Hand aufgefangen werden, sondern müssen zunehmend durch die Unternehmen bewältigt werden.