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Die Testpflicht vor Ein-/Rückreise in die Schweiz ist, für Geimpfte und Genesene, gefallen. Bild: AdobeStock

Die Testpflicht vor Rückreise ist gefallen

Die Reisebranche wurde erhört: Geimpfte und Genesene müssen sich bei der Rückreise aus dem Ausland in die Schweiz ab dem kommenden Samstag (22. Januar) nicht mehr testen lassen.

Der Bundesrat hat soeben die neusten Massnahmen im Kampf gegen Corona verkündet. Gute Nachricht aus Sicht der Reisebranche: Ab Samstag, 22. Januar, müssen geimpfte und genesene Personen vor der Einreise in die Schweiz keinen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltests mehr vorweisen. Damit hat der Bundesrat einer wichtigen Forderung der Reisebranche - auch Travelnews setzte sich dafür ein - nachgegeben.

Für nicht geimpfte und nicht genesene Personen wird der Test vor der Einreise in die Schweiz beibehalten. Dagegen wird aufgrund der beschränkten Testkapazitäten im Inland künftig auf die Pflicht eines zweiten Tests vier bis sieben Tage nach der Einreise verzichtet. Damit gilt für die Einreise in die Schweiz die 3G-Regel. Das Passenger Locator Form (PLF) muss neu nur noch von Personen ausgefüllt werden, die mit dem Flugzeug oder Fernverkehrsbussen in die Schweiz reisen.

Freude beim SRV

Auch der Schweizer Reise-Verband (SRV) hatte sich stark für die Abschaffung dieses Testregimes eingesetzt. In einem Schreiben an seine Mitglieder bedankt sich der SRV nun für die Arbeit der Kantonalen Taskforces (denen ein Schreiben zur Verfügung gestellt wurde, das umgehend während der Vernehmlassung den kantonalen Behörden zugestellt wurde) und bei der «breiten Front», die es nun geschafft habe, das Testregime rückgängig zu machen. Dazu schreibt der SRV: «Diese Entscheidung ist von enormer Bedeutung für unsere Branche. Die Kunden werden jetzt wieder ihre Buchung tätigen können, ohne befürchten zu müssen, vor Ort stecken zu bleiben.»

Bundesrat Berset sagte in seiner Medienkonferenz etwas läppischer, man habe das Testregime rückgängig gemacht, weil «Omikron jetzt überall» angekommen sei.

Die weiteren Massnahmen

Natürlich war nicht nur das Testregime im Blickfeld des Bundesrats. Anbei noch die anderen Massnahmen, welche heute verabschiedet wurden:

Gültigkeitsdauer des Zertifikats wird auf 270 Tage verkürzt

Der Bundesrat verkürzt zudem ab dem 31. Januar 2022 die Gültigkeitsdauer aller Impfzertifikate von 365 auf 270 Tage. Damit bleibt das
Zertifikat in der EU weiterhin anerkannt. Analog dazu sind auch die Genesenenzertifikate noch 270 Tage gültig.

Keine Änderung der Maskenpflicht

Aufgrund der Konsultationsergebnisse verzichtet der Bundesrat auf weitere Anpassungen, zum Beispiel auf Änderungen der Isolationsregeln, auf eine Verschärfung der Maskenpflicht oder ein Verbot von Präsenzunterricht an Hochschulen. Er verzichtet auch auf eine Verschärfung der nationalen Regeln für Grossveranstaltungen, wie eine Sitzpflicht für die Konsumation oder Kapazitätsbeschränkungen, wie von verschiedenen Kantonen gefordert.  

Neue Priorisierung für PCR-Test

Das Bundesamt für Gesundheit wird den Kantonen aufgrund des hohen Bedarfs für Tests und den bereits stark ausgelasteten Laborkapazitäten folgende neue Priorisierungsreihenfolge für PCR-Tests empfehlen:

  1. Risikopersonen mit Symptomen oder Risikopersonen nach Kontakt zu einer positiv getesteten Person
  2. Repetitive Testung in Gesundheitsinstitutionen (Spitäler und Kliniken, Alters- und Pfle-geheime, Behindertenheime)
  3. Repetitive Testung in kritischen Infrastrukturen (Definition durch Kantone)
  4. Testung von symptomatischen Personen (auch mit Antigen-Schnelltests möglich)
  5. Repetitive Testung an Schulen
  6. Repetitive Testung in Betrieben
  7. Testen zwecks einer beruflichen oder privaten Reise (sofern PCR zwingend)
  8. Testen auf Wunsch (für Testzertifikate)

Um die PCR-Testkapazitäten zusätzlich zu entlasten, führt ab dem 24. Januar vorübergehend auch ein positiver Antigen-Schnelltest zu einem Schweizer Zertifikat für Genesene. Dieses ist für 270 Tage und ausschliesslich in der Schweiz gültig. Man merkt: Reisende stehen hier zuhinterst auf der Liste. Dazu meinte Bundesrat Berset, die Testkapazitäten seien eben nicht unendlich und man könne nicht Ferienreisenden den Vorzug vor Risikopersonen geben: «Wir müssen Prioritäten setzen, um die Pandemie zu bekämpfen.»

Kontaktquarantäne bis Ende Februar befristet

Nach der Konsultation hat der Bundesrat auch beschlossen, die Kontaktquarantäne bis Ende Februar zu befristen. Der Bundesrat hat die
Quarantäne am 12. Januar 2022 bereits stark eingeschränkt. Sie gilt nur noch für Personen, die im gleichen Haushalt wohnen oder ähnlichen regemässigen und engen Kontakt haben. Das Ansteckungsrisiko ist in diesen Fällen weiterhin hoch. Die Quarantäne leistet deshalb einen wichtigen Beitrag dazu, dass Personen das Virus nicht weiterverbreiten, etwa am Arbeitsort. Von der Kontaktquarantäne ausgeschlossen sind zudem Personen, die in den letzten vier Monaten geimpft worden oder genesen sind.

(JCR)