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Zum Start des neuen Gebühren-Modells
Welches Gebührenmodell? Um was geht es da? Wie muss ich die Gebühren auf der Rechnung ausweisen und abrechnen? Mitte Dezember tauchten im Gespräch mit Schweizer Reisebüros noch zahlreiche grundsätzliche Fragen auf, was das neue Gebührenmodell des Garantiefonds der Schweizer Reisebranche betrifft. Schliesslich wurde dieses ja auch ziemlich kurzfristig aus der Taufe gehoben. Mitte Oktober 2021 vorgestellt, trat es nun per 1. Januar 2022 bereits in Kraft.
Wir holen nochmals aus. Das Fondskapital des Schweizer Garantiefonds ist seit 2014 von 10 auf 4 Millionen Franken geschrumpft. Um den gesteigerten Risiken zu begegnen, so die Meinung des Stiftungsrates, sollte die Fondsgrösse auf 40 bis 60 Millionen erhöht werden.
Marco Amos, Geschäftsführer des Garantiefonds, erklärt auf Anfrage von Travelnews: «Die primäre Aufgabe des Garantiefonds besteht darin, die Kundengelder im Falle eines Konkurses ihrer Teilnehmer abzusichern, so dass die Konsumenten das für ihre Pauschalreise vorausbezahlte Geld zurückerhalten oder ihre Reise trotzdem antreten.» Der Stiftungsrat habe für eine angemessene Deckung der Risiken des Garantiefonds durch Reserven oder anderweitige Instrumente zu sorgen. «Die verbleibenden Reserven und die zu erwartende Entwicklung in den nächsten Jahren erfordern Korrekturmassnahmen. Spätestens seit dem Auftauchen von Booking und ähnlichen Plattformen ist die Reisebranche stärker im Umbruch und damit steigt die Wahrscheinlichkeit von Konkursen. Die Bilanzen nahezu aller Unternehmen der Branche wurden durch die Covid-Krise geschwächt. Auch die Rückzahlung der Covid-19-Darlehen könnte einzelne Betriebe vor Schwierigkeiten stellen.» Es sei davon auszugehen, dass in den nächsten Jahren ein allgemein höheres Ausfallrisiko für den Garantiefonds bestehe.
Doch weil alleine mit einer Erhöhung der bisherigen Gebühren dieses Fondsziel nicht zu erreichen ist, heisst die neue, ergänzende Lösung: Überwälzung der Risikokosten auf den Konsumenten. «Der Endkonsument bezahlt eine Gebühr von 2,5 ‰ auf den Pauschalreisepreis an den Garantiefonds-Teilnehmer als Systemkosten der Kundengeldabsicherung», erläutert Amos und führt weiter aus: «Der Teilnehmer wiederum bezahlt dem Garantiefonds einen Risikobeitrag von 2 ‰ auf den mit Endkonsumenten erzielten Pauschalreiseumsatz (bzw. 1,8 ‰ auf den Bruttoumsatz im vereinfachten Verfahren). Weiter wird durch den Garantiefonds eine jährliche administrative Gebühr von 0,2 ‰ auf den Bruttoumsatz erhoben.»
«Wir empfehlen, den Betrag separat und deutlich zu verrechnen.» Marco Amos
Soweit, so klar. Doch in welcher Form gilt es nun die neue Gebühr zu kommunizieren und auf der Rechnung auszuweisen? Dazu sagt Marco Amos: «Wir machen dazu Empfehlungen, zwingen können wir keinen. Wir verrechnen die Gebühr wie oben erwähnt dem Teilnehmer. Ob und wie dieser die Gebühr dem Kunden weitergibt ist ihm überlassen. Wir empfehlen aber den Betrag separat und deutlich zu verrechnen.» Dadurch soll transparent und offensichtlich gemacht werden, dass eine Buchung über das Reisebüro Sicherheit bedeute und dass diese Sicherheit seinen Wert habe.
Doch was heisst das nun in Franken eigentlich? Bei einem Pauschalreisepreis von 2500 Franken entsprechen 2,5 Promille einer Gebühr von 6.25 Franken. Diese Gebühr verrechnet das Reisebüro dem Kunden als «Kosten für die gesetzliche Reisegarantie» separat. Das Reisebüro bezahlt dem Garantiefonds einen Risikobeitrag von 2 Promille, das sind in diesem Beispiel 5 Franken. Die Differenz, 1.25 Franken, behält das Reisebüro für den administrativen Aufwand für sich.
Und wie schaut am Tag 11 des neuen Jahres das Feedback von Reisebüros aus? Was sagen diese zur Handhabung der anfangs Jahr eingeführten Gebühren? Marco Amos verzeichnet ruhige erste Tage des Jahres: «Wir haben kaum Feedback erhalten, es gingen mehr Verständnisfragen zu Details des Modells ein. Diese konnten wir alle beantworten.» Schliesslich habe der Garantiefonds schon breit informiert, neben den schriftlichen Informationen an die Teilnehmer wurde das Modell auch bei einem Mayday-Call vorgestellt sowie an der SRV-GV und im Rahmen von sechs weiteren Webinaren mit total 183 Anmeldungen.