Reiseanbieter

Sind die Mehrkosten und der Mehraufwand für die obligatorischen Tests für Kundinnen und Kunden tragbar? Ja, finden die drei grossen Reiseveranstalter TUI, Hotelplan und DER Touristik mit den Marken Kuoni und Railtour. Bild: Waldemar Brandt

Diese Vertragsbedingungen gelten jetzt

Nina Wild

Alle Reisenden in die Schweiz müssen neuerdings unabhängig vom Impfstatus ein negatives Covid-Testergebnis vorweisen. Ist das ein Grund, vom Vertrag zurückzutreten? Nein, finden TUI Suisse, Hotelplan und DER Touristik Suisse einstimmig.

Vergangenen Freitag (3. Dezember) hat der Bundesrat die aufgrund der besorgniserregenden Virusvariante eingeführte Quarantäneliste bereits wieder abgeschafft. Es wurde hingegen ein verschärftes Testregime für Einreisen in die Schweiz bestimmt. Alle Personen müssen sich vor Abflug im Ausland einem Covid-Test unterziehen und das negative Ergebnis vor dem Einstieg in das Flugzeug vorweisen.

Somit kann grundsätzlich gereist werden, obschon durch die Testpflicht Mehrkosten für die Reisenden entstehen. Neben einem PCR-Test vor der Einreise ist ein zweiter Test (PCR-Test oder Antigenschnelltest) zwischen dem vierten und dem siebten Tag nach der Einreise durchzuführen. Ist dies ein Grund, vom Vertrag zurückzutreten?

Tests sind zumutbar

Hotelplan Suisse hat am 6. Dezember eine Mitteilung an seine Partner versandt, um Klarheit diesbezüglich zu schaffen: «Es gelten ab sofort wieder die normalen Allgemeinen Vertrags und Reisebedingungen. Davon sind auch Dossiers mit Abreisen bis und mit 10. Dezember 2021 betroffen, die aktuell noch nicht storniert sind. Die erweiterte Testpflicht ist für Kundinnen/Kunden zumutbar und zu akzeptieren. Die Zusatzkosten werden von der Kundin/ vom Kunden getragen.» Soll heissen, aufgrund der Testpflicht ist kein kostenfreier Rücktritt der Reise möglich. Bei Deutschland-Reisen setzt der Reiseveranstalter auf Kulanz und hat spezielle Bedingungen für Kinder eingeführt, nachdem unser Nachbarland hat für die Einreise 2G (geimpft, genesen) eingeführt hat. « Alle Buchungen mit Kindern unter zwölf Jahren werden kostenlos annulliert, diese sind von der Nachweispflicht [einer Genesung oder Impfung, Anm. d. Red] ausgenommen, jedoch nicht von der Quarantäne. Alle Buchungen mit Kindern ab zwölf bis 16 Jahre werden informiert und können aus Kulanz kostenlos annullieren oder falls vollständig geimpft, reisen wie geplant. Für alle Kunden über 16 Jahren gelten die AVRB der MTCH AG», heisst in einer Mitteilung.

Ähnlich wird die neue Regelung auch von DER Touristik Suisse und seinen Tochtermarken gehandhabt, wie Mediensprecher Markus Flick auf Anfrage schreibt: «Entscheidendes Kriterium für die Kuoni Marken ist wie bis anhin, ob eine gebuchte Reise ohne Quarantänepflichten durchgeführt werden kann. Ist das der Fall, gelten bei Umbuchungen und Stornierungen grundsätzlich unsere AGB's.» Auch für Deutschland-Reisen gelten die normalen AGB's, wie Railtour-Verkaufsleiter Mike Jakob erklärt: «Für geimpfte oder genesene Personen ist die Einreise kein Problem, es gelten die Regeln vor Ort. In teils Bundesländern wird beispielsweise für Restaurantbesuche zusätzlich ein Test verlangt. Für ungeimpfte Personen kommen unsere normalen AGB's zur Anwendung.»

Bei TUI Suisse ist das verschärfte Testregime ebenfalls kein Grund, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Ausserdem ist der Buchungszeitpunkt entscheidend und welche allfällige Flex-Option der Kunde gewählt hat. Pressesprecherin Milica Vujcic präzisiert: «Die neue Testpflicht ist für unsere Kunden zumutbar. Für verunsicherte Kunden gelten die Umbuchungs- und Stornobedingungen gemäss gebuchter Leistung, zum Beispiel die Voll-Flexibel-Umbuchungsaktion, Flex-Tarif oder den Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen.» TUI hat bereits vor mehreren Monaten auf der Homepage eine Liste erstellt mit Testmöglichkeiten vor Ort. Dies werde von Kundinnen und Kunden gut genutzt.