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Die Aussagen von Bundesrat Alain Berset waren dieses Mal, trotz den Verschärfungen, Musik in den Ohren der Reisebranche. Bild: Screenshot Youtube/MK BR

Die Quarantäneliste ist bereits wieder aufgehoben

Jean-Claude Raemy

Der Bundesrat hat soeben verschärfte Massnahmen zur Corona-Bekämpfung wieder eingeführt. Die Kantone haben fast alle Vorschläge des Bundes durchgewunken. Doch die Quarantäneliste wird ab morgen wieder aufgehoben - das fühlt sich an wie ein Sieg für die Reisebranche.

Das alles dominierende Thema dieser Woche in der Reisebranche war die am vergangenen Wochenende hastig wieder eingeführte Quarantäneliste im Sog der Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus. Die Reisebranche hoffte auf ein Einsehen des Bundesrats, dass dies keine taugliche Lösung zur Eindämmung des Virus ist. Nun denn, die Branche wurde erhört: Bundesrat Alain Berset hat in seiner heutigen Medienkonferenz bekannt gegeben, dass die Quarantäneliste aufgehoben wird.

Konkret: Ab morgen Samstag, 4. Dezember 2021, werden sämtliche Länder von der Quarantäneliste gestrichen. Um die Einschleppung der neuen Omikron-Variante weiterhin möglichst zu verhindern, gilt bei sämtlichen Einreisen in die Schweiz neu ein verschärftes Testregime. Diese Testpflicht gilt auch für geimpfte und genesene Personen. Neben einem PCR-Test vor der Einreise ist ein zweiter Test (PCR-Test oder Antigenschnelltest) zwischen dem vierten und dem siebten Tag nach der Einreise durchzuführen. Mit diesem Test wird sichergestellt, dass infizierte Personen, die sich kurz vor oder während der Reise mit dem Virus angesteckt haben, erkannt werden. Die Testkosten müssen von den Einreisenden selber getragen werden.

Nicht geimpften Drittstaatsangehörigen, die aus Risikoländern oder -regionen in den Schengen-Raum einreisen wollen, wird die Einreise in die Schweiz für vorübergehende Aufenthalte ohne Erwerbstätigkeit bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen - abgesehen von gewissen Ausnahmen (Härtefälle) - verweigert. Betroffen sind insbesondere Tourismus- und Besuchsaufenthalte. Die Liste der Risikoländer und Regionen ist im Anhang 1 der Covid-19-Verordnung 3 aufgeführt. Sie wird unter Berücksichtigung der Empfehlungen der EU-Kommission für die Schengen-Staaten laufend aktualisiert.

Dieser Entscheid entspricht weitgehend den Wünschen, welche die Branche - insbesondere auch Exponenten des Schweizer Reise-Verbands (SRV), darunter medial wirksam vor allem André Lüthi - lautstark gefordert hatte. Eine gewisse Planbarkeit kehrt somit zurück, mit den Testpraktiken müssten Reisende eigentlich klarkommen können.

Beschränkung der Gültigkeitsdauer der Testzertifikate

Von Interesse für die Reisebranche ist auch die Frage nach der Gültigkeitsdauer der Testzertifikate. Dort wurde dem Vorschlag des Bundes entsprochen. Will heissen: Die Gültigkeitsdauer der Antigen-Schnelltests wird von 48 Stunden auf 24 Stunden reduziert - ab dem Zeitpunkt der Probeentnahme. Die kürzere Gültigkeit erhöht die Aussagekraft der Testresultate; die Zeitdauer, in welcher Personen mit gültigem Testzertifikat infektiös werden können, wird dadurch stark reduziert. PCR-Tests sind aber nach wie vor 72 Stunden gültig.

Weitere Massnahmen

Auch sonst sind die Kantone nach der kurzen Konsultation den Vorschlägen des Bundesrats weitgehend gefolgt. Die folgenden neuen Massnahmen treten am Montag in Kraft und sind vorläufig bis am 24. Januar 2022 befristet.

  • Ausweitung der Zertifikatspflicht: Die Zertifikatsplicht gilt neu in Innenräumen für alle öffentlichen Veranstaltungen sowie für alle sportlichen und kulturellen Aktivitäten von Laien. Die bestehende Ausnahme für beständige Gruppen unter 30 Personen wird aufgehoben. Zudem gilt neu bei Veranstaltungen im Freien bereits ab 300 Teilnehmenden eine Zertifikatspflicht. Bisher lag die Grenze bei 1000 Teilnehmenden.
  • Ausweitung der Maskenpflicht: Eine Maskenpflicht gilt drinnen neu überall dort, wo eine Zertifikatspflicht gilt - ausser bei privaten Treffen.
  • Möglichkeit zur Beschränkung auf 2G: Wo Maskentragen nicht möglich ist, ist besondere Vorsicht geboten. Es gelten deshalb Ersatzmassnahmen: eine Sitzpflicht für die Konsumation im Restaurant oder das Erheben der Kontaktdaten bei Kultur- und Sportaktivitäten wie Chorproben oder Hallentrainings. Alle öffentlichen Einrichtungen mit Zertifikatspflicht sowie alle Veranstaltungen innen und aussen haben zudem die Möglichkeit, den Zutritt auf geimpfte und genesene Personen (2G) zu beschränken und auf eine Maskenpflicht zu verzichten. Geimpfte und genesene Personen sind deutlich weniger ansteckend und nach einer Ansteckung mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit von einem schweren Verlauf oder einer Hospitalisation geschützt. Zu diesem Zweck muss die Prüf-App für die Covid-Zertifikate erweitert werden. Diese Anpassung wird erst per 13. Dezember 2021 zur Verfügung stehen. Bis dann müssen die Betreiber der Einrichtungen oder die Veranstalter manuell prüfen, ob die entsprechende Person geimpft oder genesenen ist. Ein freiwilliger Einsatz der 2G-Regel wurde in der Konsultation gewünscht, unter anderem weil etwa in Discos ein Betrieb mit Sitzpflicht bei Konsumation nicht wirtschaftlich sei.
  • Dringliche Home-Office-Empfehlung: Um die Kontakte am Arbeitsplatz zu reduzieren, gilt eine dringliche Home-Office-Empfehlung. Zudem müssen alle Mitarbeitende in Innenräumen eine Maske tragen, in denen sich mehrere Personen aufhalten. Die grosse Mehrheit der Kantone und der Sozialpartner hat sich gegen eine Home-Office-Pflicht ausgesprochen. Eine verbindliche Regelung hätte epidemiologisch den stärkeren Effekt als die Empfehlung.

Verzichtet wurde einzig darauf, alle Schulen der obligatorischen Schulen und der Sekundarstufe II zu verpflichten, repetitive Tests anzubieten.