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Der Bundesrat führt ab dem 13. September eine Zertifikatspflicht in Restaurants ein. Und ab den Herbstferien wird voraussichtlich ein neues Einreiseregime in Kraft treten, das Ungeimpfte betrifft. Bild: Amadis

Bundesrat startet Konsultation zu neuen Einreiseregeln

Im Hinblick auf die Herbstferien soll ein wirksames Einreiseregime etabliert werden. Testen oder in Quarantäne gehen bei Reiserückkehr in die Schweiz, heisst es voraussichtlich für Ungeimpfte.

Ab dem 13. September gilt in Restaurants, Kinos, Zoos und Fitnesszentren eine Zertifikatspflicht, hat der Bundesrat heute bekanntgegeben. Damit stehen die Innen-Bereiche nur noch Geimpften, Genesenen und Getesteten offen. Im öffentlichen Verkehr und im Detailhandel ändert sich nichts. Gleichzeitig appelliert der Bundesrat die Bevölkerung, sich impfen zu lassen. Weiterhin ist erst gut 52 Prozent der Schweizer Bevölkerung doppelt geimpft, 59 Prozent mindestens einmal. Unter 3,5 Millionen Menschen in der Schweiz kann das Virus weiterhin frei zirkulieren.

Und was ändert sich für Reisende? Oder besser gesagt, was ändert sich für ungeimpfte Reisende? Der Bundesrat hat sich an seiner heutigen Sitzung auch mit den Einreisebestimmungen befasst, erklärte Alain Berset. Im Hinblick auf die Herbstferien soll ein wirksames Einreiseregime etabliert werden. Deshalb habe die Regierung zwei Vorlagen in Konsultation geschickt.

Nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen sollen demnach vor der Einreise in die Schweiz einen negativen Test vorlegen müssen – und diesen nach vier bis sieben Tagen wiederholen. Oder aber, so die Variante 2, sich zwingend in Quarantäne begeben müssen.

Die Konsultation dauert bis am 14. September 2021. Der Bundesrat entscheidet voraussichtlich am 17. September über die Vorlage. Eine Inkraftsetzung ist per 20. September vorgesehen.

SRV für Variante 1

«Die vom Bundesrat avisierten neuen Einreisebestimmungen können wir absolut nachvollziehen», schreibt der Schweizer Reise-Verband (SRV), der in das Konsultationsverfahren miteinbezogen ist. «Wir begrüssen, dass die Regelung nicht mehr nur bei Flugreisenden angewandt wird. Wir werden uns klar für die Variante 1 aussprechen und sind überzeugt, dass diese Schritte wichtig für eine nachhaltige Erholung der Reisebranche sind.»

Variante 1 setzt auf die wiederholte Testung von nicht-genesenen und nicht-geimpften Einreisenden. Sie sollen einen negativen Test bei der Einreise vorweisen müssen, egal woher sie kommen. Nach vier bis maximal sieben Tagen in der Schweiz soll ein weiterer, in der Schweiz durchgeführter Test verlangt werden. Das Resultat dieses zweiten Tests muss dem Kanton übermittelt werden. Beide Tests sind kostenpflichtig.

Variante 2 sieht ebenfalls vor, dass nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen bei der Einreise ein negatives Testresultat vorweisen müssen. Anstelle eines zweiten Tests müssen diese Personen nach ihrer Einreise für zehn Tage in Quarantäne. Die Eingereisten können die Quarantäne nach sieben Tagen mit einem negativen Testergebnis aufheben.

Für beide Varianten gilt: Einreisende müssen das elektronische Einreiseformular (Passenger Locator Form) ausfüllen und die Regeln gelten für alle Arten von Einreisen (Zu Fuss, Velo, Flugzeug, Bahn, Schiff, Bus und Auto). Die bestehenden Kontrollen sollen verschärft und nötigenfalls Bussen ausgesprochen werden. Von den Anpassungen ausgenommen sind unter anderem Grenzgängerinnen und Grenzgänger, Kinder unter 16 Jahren, Passagiere auf der Durchreise oder Gütertransporte durch die Schweiz.

(GWA)