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Bundespräsident Guy Parmelin (Mitte des Podiums) stellte sich heute den Medien. Bild: Screenshot Youtube

Der Bundesrat hilft der Schweizer Tourismusbranche

Im Rahmen eines «Recovery Program» sollen bis zu 60 Millionen Franken an Hilfsgelder ausgeschüttet werden. Bei den Förderungsmassnahmen scheint die Outgoing-Branche aussen vor zu bleiben. Zudem erhalten auch die SBB frisches Geld und eine Verlängerung der Dauer des Covid-19-Gesetzes wird angestrebt.

Die Medienkonferenz von Bundesrat, SECO und BAG ging soeben zu Ende. Zentrales Thema dabei war die Tourismusbranche - die Schweizer Incoming-Branche, um genau zu sein. Worum ging es?

Der Bundesrat hat ein «Recovery Program» für den Schweizer Tourismus verabschiedet. Damit soll die Erholung des Tourismus nach der Covid-19-Pandemie vorangetrieben werden. Die Tourismusbranche ist besonders stark von der Covid-19-Pandemie betroffen. Dies trifft insbesondere auf den Städte- und Geschäftstourismus sowie auf stark international ausgerichtete Destinationen zu. Mit dem «Recovery Program» für den Schweizer Tourismus sollen die drei bewährten tourismuspolitischen Förderinstrumente Schweiz Tourismus, Innotour und «Neue Regionalpolitik» verstärkt eingesetzt werden. Thematisch legt das Programm einen Fokus auf den Städte- und Geschäftstourismus sowie auf die Nachhaltigkeit. Es soll die touristische Erholung gezielt begleiten und unterstützen, damit der Schweizer Tourismus insgesamt gestärkt aus der Krise hervorgeht.

60 Millionen Franken Hilfe

Konkret sind drei Massnahmen vorgesehen. Die erste Massnahme besteht aus Zusatzmitteln in der Höhe von 30 Millionen Franken für die Nachfrageförderung über Schweiz Tourismus für die Jahre 2022 und 2023. Mit den zusätzlichen Mitteln sollen in erster Linie ausländische Gäste zurückgewonnen, die nachhaltige Tourismusentwicklung gestärkt, der Städte- und Geschäftstourismus wiederbelebt und die Tourismuspartner entlastet werden. 20 Millionen Franken sollen für Marketingaktivitäten eingesetzt werden und 10 Millionen Franken für die finanzielle Entlastung der Tourismuspartner von Schweiz Tourismus.

Bei der zweiten Massnahme soll der Bundesanteil bei Innotour-Projekten für den Zeitraum 2023 bis 2026 von maximal 50 Prozent auf neu maximal 70 Prozent erhöht werden, wodurch die Innovationskosten im Tourismussektor sinken werden. Damit soll der Tourismussektor trotz länger anhaltender Krise in der Lage sein, Innovationen und Produktentwicklungen umzusetzen und neu zu initiieren sowie Kooperationen einzugehen. Die Umsetzung der Massnahme bedingt eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen sowie zusätzliche Mittel in der Höhe von 20 Millionen Franken.

Als dritte Massnahme wird der Projektförderung über die Neue Regionalpolitik für die Periode 2020-2023 zusätzliche Mittel von 10 Millionen Franken zur Verfügung gestellt. Damit soll der Projektförderung zusätzlich Schub verliehen werden.

Zudem arbeitet das WBF (Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung) intensiv an der Erneuerung der Tourismusstrategie des Bundes, welche bis Ende Jahr vom Bundesrat verabschiedet werden soll. Mit der künftigen Tourismusstrategie wird die Grundlage gelegt, um die strategischen Herausforderungen des Tourismus in den kommenden Jahren anzugehen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Weiterentwicklung der Investitionsförderung des Bundes. Ziel ist es, die Investitionsförderung der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit und der Neuen Regionalpolitik zu modernisieren und zu stärken.

Der Outgoing-Tourismus wurde nicht erwähnt.

Voraussichtliche Verlängerung des Covid-19-Gesetzes um ein Jahr

Angesichts der unsicheren weiteren Entwicklung der Covid-19-Pandemie hat der Bundesrat zudem beschlossen, dem Parlament die Verlängerung einiger Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes zu beantragen. Eine entsprechende Botschaft soll bis Ende Oktober vorliegen. Die Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes weisen eine unterschiedliche Geltungsdauer auf. So ist zum Beispiel die gesetzliche Grundlage für das Covidzertifikat (Artikel 6a) bis Ende 2022 in Kraft und vom heutigen Entscheid nicht betroffen. Doch die meisten Bestimmungen des Gesetzes laufen Ende 2021 aus.

Mit ihrer Verlängerung um voraussichtlich ein Jahr möchte der Bundesrat sicherstellen, dass er im Fall einer anhaltenden Krise auch nächstes Jahr über die betroffenen Instrumente verfügt, um die Pandemie und ihre Folgen in den Bereichen Gesundheit, Arbeitnehmerschutz, Sport und Kultur zu bekämpfen. Ohne die gezielte Verlängerung der Geltungsdauer von einigen Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes könnte sich die Handlungsfähigkeit des Bundesrates bei der Bewältigung der Pandemie im kommenden Jahr als erheblich eingeschränkt erweisen.

Auch die SBB erhält Hilfe

Auch die SBB hat an der Pandemie zu nagen: Der Nachfrageeinbruch insbesondere im Fernverkehr führte zu grossen Ertragseinbussen und Verlusten. Die Verschuldung der SBB ist deshalb 2020 um 1,5 Milliarden Franken angestiegen und wird 2021 vermutlich um eine weitere Milliarde ansteigen. Die finanzielle Situation der SBB bleibt auch in den kommenden Jahren angespannt, weil einerseits Rollmaterial erneuert werden muss. Andererseits sind Investitionen in zusätzliche Züge und Wartungseinrichtungen erforderlich, um den Angebotsausbau entsprechend der vom Parlament beschlossenen Infrastrukturausbauschritte wie geplant realisieren zu können. Deshalb gibt es auch hier frisches Geld vom Bund.

Mitte 2020 hatte der Bundesrat beschlossen, den Rahmen für kurzfristige Darlehen der Bundestresorerie auf maximal 750 Millionen Franken zu erhöhen, um einen Liquiditätsengpass der SBB infolge der Coronakrise zu verhindern. Die SBB weisen allerdings auch in den nächsten Jahren einen erhöhten Finanzierungsbedarf aus. Aufgrund der hohen Investitionen der SBB und der geringeren Gewinne in den nächsten Jahren dürfte die vom Bundesrat in den strategischen Zielen vorgegebene maximale Nettoverschuldung (6,5 x EBITDA) frühestens 2030 wieder erreicht werden. Aufgrund dieser schwierigen finanziellen Situation hat der Bundesrat ein zweistufiges Vorgehen beschlossen: Die Finanzplanung der SBB zeigt bis Ende 2022 im Basisszenario eine Finanzierungslücke von maximal 1,2 Milliarden Franken (2021: 200 Mio. und 2022: 1 Mrd.). Der Bundesrat hat das EFD angewiesen, die Limite der SBB für kurzfristige Tresoreriedarlehen mit Laufzeiten von weniger als einem Jahr von 750 auf 950 Millionen Franken zu erhöhen. Damit kann der Finanzierungsbedarf der SBB bis Ende 2021 gedeckt werden. Solche Tresoreriedarlehen dienen als Vorschüsse und werden ausserhalb der Vorgaben der Schuldenbremse vergeben.

Für die Zeit nach 2021 will der Bundesrat die finanzielle Situation der SBB vertieft analysieren. Ende 2021 will er Varianten zur nachhaltigen finanziellen Stabilisierung des Unternehmens vorlegen. Der Bundesrat strebt an, dass sich das Unternehmen in naher Zukunft wieder aus den eigenen Erträgen finanzieren und die Obergrenze für die Nettoverschuldung ab der Mitte des Jahrzehnts wieder einhalten kann. Gestützt auf dieses Konzept will der Bundesrat entscheiden, wie er den künftigen Finanzierungsbedarf der SBB decken will.

(JCR)