Reiseanbieter
Sponsored Sicher Reisen in Zeiten von dynamischen Entwicklungen
Für Reisende stellt sich mittlerweile vermehrt die Frage nach dem richtigen Versicherungsschutz. Denn obwohl die Impfkampagne in grossen Schritten voranschreitet und zahlreiche Lockerungen im Gange sind, ist die Situation dynamisch. Die Risiko-Situation ändert sich ständig und auch positive Tests sowie Quarantänemassnahmen sind trotz Impfung möglich. Zudem anerkennen nicht alle Länder das Schweizer COVID-Zertifikat. Dass sich bei den Reiseversicherungen die Leistungen je nach Anbieter stark voneinander unterscheiden ist mittlerweile kein Geheimnis mehr. Als führender Anbieter von Versicherungslösungen in den Bereichen Reisen, Freizeit und Mobilität für Privat- und Firmenkunden sorgt ERV für Sicherheit in jeder Notsituation – auch in COVID-19 Zeiten.
Was, wenn der Test kurz vor der Abreise oder der Rückreise positiv ausfällt?
Endlich kann vermehrt gereist werden. Herr und Frau Müller erleben zwei traumhafte Wochen auf den Malediven. Da es nicht mehr für die zweite Impfung gereicht hat, ist ein Test vor der Rückreise notwendig. Voller Überraschung fällt das Ergebnis von Herr Müller positiv aus und beide müssen für zehn Tage in Quarantäne. Der Rückflug muss umgebucht und das Hotel verlängert werden. Das geht ins Geld. Die Flugumbuchung kostet schnell mal CHF 4'000 und die zusätzlichen Hotelübernachtungen sowie Verpflegung kosten nochmals CHF 4'000. Genau in solchen Situationen unterstützen wir unsere Kundinnen und Kunden. Egal, ob vor oder während der Reise, ob Unfall, Krankheit oder Quarantäne.
Was, wenn die Reise nicht angetreten werden kann?
Stornierungskosten aufgrund der Erkrankung oder der Quarantäne sind jederzeit unabhängig vom Datum der Reisebuchung gemäss gewählter Versicherungssumme versichert. In der Regel deckt sich die Versicherungssumme mit dem Reisepreis. Dies gilt auch, wenn Familienangehörige, Mitreisende oder die stellvertretende Person am Arbeitsplatz erkranken resp. in Quarantäne müssen und die Reise deswegen nicht angetreten wird. Wenn Feriendestinationen plötzlich Impfpflichten verhängen und die Reisenden nicht oder nicht vollständig geimpft sind, übernimmt ERV ebenfalls die Stornierungskosten.
Was, wenn unterwegs etwas passiert?
Sollte etwas unterwegs passieren, wie bei Herr und Frau Müller, übernimmt ERV zum Beispiel die Umbuchungskosten des Flugs sowie die Mehrkosten für Verpflegung und Hotel vor Ort. Je nach gewählter Deckung sind verschiedene Deckungssummen möglich. Mit dem COVID-19 Zusatzpaket von ERV sind Mehrkosten vor Ort bis CHF 3'000 pro Person oder CHF 7'000 pro Familie versichert. Hinzu werden die Kosten für die unplanmässige Rückreise oder beim COVID-19 Zusatzpaket in der gleichen Klasse wie die Hinreise erstattet. Ebenfalls erhalten Kundinnen und Kunden die Kosten in der Höhe von CHF 10'000 für bereits gebuchte Ausflüge oder sonstige Reiseleistungen zurück, wenn diese nicht mehr wahrgenommen werden können.
Was gilt für medizinische Kosten?
Oftmals besteht im Rahmen der Krankenkasse eine limitierte Deckung bei medizinischen Notfällen im Ausland. Die Reiseversicherung von ERV schliesst diese Deckungslücken. So stellen wir in jedem Fall eine angemessene medizinische Betreuung sicher, wenn aufgrund der Erkrankung ein solcher Bedarf besteht. Auch kümmern wir uns um den Notfalltransport oder gar eine allfällige Repatriierung – die Versicherungssumme ist dabei unlimitiert. Beim COVID-19 Zusatzpaket sind zusätzlich die medizinischen Behandlungskosten bis CHF 100'000 versichert.
Reiseabbruch, weil die Feriendestination auf die BAG-Liste kommt, ist versichert
Neben Erkrankung und Quarantäne ist es auch möglich, dass während der Reise die Feriendestination auf die BAG Risiko-Liste gesetzt wird. Sollte dann die Reise abgebrochen werden müssen, übernehmen wir sämtliche Kosten analog der Erkrankung und Quarantäne.