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Drei Viertel aller Reiseunternehmen haben bereits Härtefallgelder erhalten

Noch immer sorgen kantonale Differenzen für eine Wettbewerbsverzerrung bei der Auszahlung der Härtefallhilfen. Grundsätzlich jedoch scheint die Hilfe inzwischen anzukommen.

Während der Frühlingssession passte das Schweizer Parlament vor rund einem Monat das Covid-19-Gesetz (abermals) an; unter anderem wurde das für das Härtefallprogramm vorgesehene Geld von 2,5 Milliarden auf neu etwas mehr als 10 Milliarden Franken aufgestockt. Ebenso wurden diverse Regeln zum Bezug von Hilfsgeldern geändert. Das absolute Maximum für À-fonds-perdu-Beiträge wird für kleine und mittlere Unternehmen auf 1 Million und für grosse auf 5 Millionen erhöht (bisher 0,75 Millionen Franken) erhöht. Die Höchstgrenzen können bei Unternehmen mit mehr als 5 Millionen Jahresumsatz auf 30 Prozent des Jahresumsatzes, höchstens aber 10 Millionen angehoben werden, wenn das Unternehmen einen Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent aufweist («Härtefall im Härtefall») oder die Eignerinnen und Eigner eine Eigenleistung einbringen (40 Prozent der zusätzlichen Hilfe).Die Änderungen traten am 1. April in Kraft.

Wie neulich bemerkt, wurde bislang von den Verbesserungen bzw. von der Härtefallhilfe per se schweizweit noch wenig Gebrauch gemacht. Travelnews wollte deshalb im Rahmen einer Umfrage wissen, ob diese Feststellung auch für die Reisebranche gelte. Wie so oft wenn wir über das komplexe Thema der Härtefallmassnahmen schreiben, war die in Clicks messbare Aufmerksamkeit für das Thema leider vergleichsweise gering und auch die Teilnahme an der Umfrage ist überschaubar. Immerhin kamen bei der auf 48 Stunden befristeten Umfrage 66 Antworten zusammen.

Das Verdikt ist klar: 75% aller Antwortenden haben Härtefallhilfe bereits erhalten. Weitere 12% haben Hilfe bereits beantragt, jedoch noch nichts erhalten. Dieser Anteil mag überproportional sein, weil jene, die noch nichts erhalten haben, diesem Thema wohl noch mehr Aufmerksamkeit schenken. Umgekehrt zeigt es auch, dass es weiterhin kantonale Differenzen gibt, welche sich für Firmen aus «hilfs-langsamen» Kantonen nachteilig erweisen kann. In den einstelligen Prozentbereich fallen die Antworten von jenen, welche gar keine Härtefallhilfe benötigen oder für diese nicht antragsberechtigt sind. Lediglich eine Antwort lautete, dass trotz Berechtigung noch kein Antrag erstellt wurde; leider wurde dazu keine weitere Erklärung per Mail abgegeben.

Kann sein, dass in letzterem Fall einfach die administrativen Hürden zu hoch waren. Die Bürokratie rund um die Wirtschaftshilfen macht zu schaffen. In diversen Foren vernimmt man, wie sich bei den Online-Anträgen mit jedem Klick neue Hürden auftun, wie technische Vorgaben eine rasche Erledigung verhindern, und wie man nach Eingabe aller Dokumente doch noch negative Bescheide erhalten kann. Aber mit Verlaub: Wenn es um Geld geht, kann und darf der Prozess nicht zu einfach sein - um Missbrauch vorzubeugen. Manche Unternehmen haben deswegen das Einholen von Härtefallgeld an Treuhänder ausgelagert, was allerdings wieder Kosten nach sich zieht.

Unter dem Strich lässt sich aber sagen, dass die Reisebranche von den Möglichkeiten Gebrauch gemacht hat und dadurch auch in den allermeisten Fällen inzwischen zu Geld gekommen ist. Geholfen haben hier auch Hilfestellungen von Seiten der Verbände und der «Best-Practice-Austausch» via Soziale Medien. Insofern kann man also sagen, dass trotz diverser noch bestehender Hürden oder Unklarheiten die Reisebranche Hilfe grosso modo erhalten hat und im Prozess dazu auch zusammengerückt ist.

(JCR)