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Was ist fair, was ist unfair, und für jeweils wen? Das Tauziehen zwischen Bund, Kantonen und einzelnen Interessensgruppen in der Sache der Härtefallhilfen dauert an. Bild: AdobeStock

Das grosse Hickhack um die Härtefallverordnung

Die Ungerechtigkeit der kantonalen Verordnungen wurde in der Frühjahrssession des Parlaments nicht aus der Welt geschafft, doch für gewisse Fälle ist eine national einheitliche Regelung vorgesehen. Genau dagegen wehren sich nun wieder die Volkswirtschaftsdirektoren. Es bleibt wohl ein langer Weg bis zu einer allseits akzeptierten und gangbaren Lösung.

In der Frühjahrssession des Schweizer Parlaments wurden insgesamt 22 Vorlagen verabschiedet. Aus Sicht der Reisebranche wichtig waren etwa die dringliche zweite Revision des Covid-19-Gesetzes, welche die Grundlage zur Ausweitung der Corona-Finanzhilfen des Bundes im Umfang von rund 12 Milliarden Franken bildet, sowie die Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, welche es ermöglicht, dass der Bund auch 2021 die Kosten für die Kurzarbeit übernehmen kann. Das angepasste Gesetz trat am 20. März 2021 in Kraft, die Verordnung tritt voraussichtlich am 1. April 2021 in Kraft.

In Sachen Härtefallhilfe wurde eine Aufstockung des Härtefallprogramms von 2,5 auf neu 10 Milliarden Franken (Bund und Kantone) beschlossen. Als Härtefall gelten auch weiterhin Unternehmen, welche entweder einen Umsatzrückgang von mehr als 40 Prozent ihres Jahresumsatzes hinnehmen mussten oder welche während 40 Tagen behördlich geschlossen wurden. Neu können zudem Unternehmen, welche zwischen 1. März und 30. September 2020 gegründet wurden, einen Antrag auf Härtefallunterstützung einreichen. Für grosse Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 5 Millionen Franken erliess der Bund einheitliche Bestimmungen.

Im Gesetz gibt es allerdings diverse Unklarheiten. Auch der Schweizer Reise-Verband (SRV) trat deswegen mit Fragen an die VDK (Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren) heran. Diese mussten in der Zwischenzeit Stellung nehmen auf eine Konsultation des Finanzdepartements hinsichtlich der neuen Gesetzgebung. Und dabei wurde klar, dass mehrere Kantone gegen die neuen Massnahmen sind. Wie die «NZZ am Sonntag» schreibt, sei der Stein des Anstosses der Entscheid, Firmen mit über fünf Millionen Franken Umsatz mit Beiträgen «à fonds perdu» zu unterstützen - und zwar mit einer zentralen, einheitlichen Regelung. Weil die konstanten Ausgaben eines Betriebs je nach Personalaufwand, Mietkosten und Infrastruktur völlig unterschiedlich seien, werde das Modell der Realität nicht gerecht, wird moniert. Dringend müssten die tatsächlichen Fixkosten erhoben werden - andernfalls profitierten Unternehmen mit tiefen Fixkosten, weil sie viel zu hohe Entschädigungen zugesprochen erhielten. Andere mit hohen konstanten Ausgaben erhielten hingegen viel zu tiefe Beiträge.

Ebenso wurde beanstandet, dass die Härtefallverordnung während des laufenden Vollzugs geändert werde. Die zentrale Lösung zwingt zahlreiche Kantone, von ihrer bisherigen Praxis abzuweichen. Daraus werden Unsicherheiten und schwierige Anpassungen befürchtet - und damit eine weitere Verzögerung von Auszahlungen. Der Kanton Bern und der Kanton Schwyz sprachen sich gar offen gegen das geplante Modell der Unterstützungsbeiträge für Firmen mit über fünf Millionen Franken Umsatz aus.

Noch eine Überarbeitung?

Letzteres allerdings ist so gar nicht im Sinne der Reisebranche. Was in der Frühjahrssession bekanntlich ausgeblieben ist, war eine Einigung zur Teilharmonisierung der Härtefallhilfe. Was bedeutet, dass die teils stark unterschiedliche kantonale Regelung der Härtefallhilfe bestehen bleibt, was einer Wettbewerbsverzerrung gleichkommt. An genau dieser wollen nun aber die Volkswirtschaftsdirektoren offenbar festhalten.

Das eidgenössische Finanzdepartement soll aufgrund der verbreiteten Bedenken der Volkswirtschaftsdirektoren bereits signalisiert haben, Änderungen vorzunehmen und die Vorlage einfacher für den Vollzug zu gestalten. Der Auftrag des Parlaments gehe nicht so weit, wie ihn der Bund nun in der Verordnung umgesetzt habe. Sprich, die Kantone erwarten wesentliche Korrekturen. Nicht zu vergessen: Das Covid-19-Gesetz muss am 13. Juni 2021 noch vom Volk angenommen werden. Bis dahin wird wohl noch einiges passieren. Was wiederum heisst, dass manche Firmen, gerade in der Reisebranche, möglicherweise noch eine ganze Weile warten müssen, bis alles geklärt ist.

  • Die Kontaktstellen und Links zu den Kantonalen Websites betreffend Härtefällen gibt es hier.

(JCR)