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Für die Einreise in die Schweiz reichen nun doch Antigen-Tests
Was war das jüngst für ein Hickhack: Am 18. Februar titelte Travelnews, dass ein Antigen-Test zur Einreise in die Schweiz reiche, nachdem der Bundesrat zuvor erklärt hatte, dass ein PCR-Test zwingend vonnöten sei - doch kurz darauf wurde erklärt, dass der Antigen-Test nur «zulässig» sei, bei ganz bestimmten Voraussetzungen, wie Travelnews vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) hörte. Der Zickzackkurs brachte die Reisebranche in Rage. Und viele Reisende trauerten der Gelegenheit nach, auf viel günstigere und schnellere Antigentests statt auf die PCR-Tests zurückgreifen zu können vor dem Grenzübertritt in die Schweiz.
Nun gibt es eine erneute Wende. Die «Taskforce Reisebranche» hat nochmals beim BAG nachgefragt, wie aus einem Mitgliederschreiben des Schweizer Reise-Verbands (SRV) hervorgeht, und dabei gehört, dass Antigen-Tests doch reichen. Dies gilt aber nur bei Einreise (per Flugzeug) aus einem Land, das nicht auf der Risikoländerliste des BAG steht. Der Test muss dann 24 Stunden vor Abflug erfolgen und für das Check-In vorgewiesen werden; nach Landung in der Schweiz ist ein weiterer Test nach Absprache mit der Behörde des Wohnkantons und auf eigene Kosten nötig.
Wie kommt das nun zustande? Aus der vom SRV publizierten Stellungnahme des BAG geht folgende Argumentation hervor: «In der Schweiz ist bei einer nochmals notwendigen Testung nach Artikel 7, Absatz 3 der Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs, auch ein Schnelltest genügend, auch wenn bereits ein ausländischer Schnelltest vorhanden ist. Grund dafür ist zur Zeit die nicht gewährleistete Qualität der ausländischen Schnelltests. In der Schweiz haben wir die ausgesprochen hohe Qualitätsstandards für Antigen-Schnelltests welche kontrollierbar sind. Sobald wir uns (durch internationale Standardisierung und Verweis darauf) auch auf die ausländischen Schnelltests verlassen können, werden diese dann auch bei der Einreise in die Schweiz als gleichwertig anerkannt. Cave: Dies gilt NUR für Flugpassagiere!»
Airlines sind weiterhin für die Kontrolle des Vorhandenseins der geforderten Tests zum Zeitpunkt des Boardings verpflichtet. Es gibt auch weiterhin Ausnahmen: Bei Kindern unter 12 Jahren, bei medizinischen Notfällen (die eine dringende Rückreise in die Schweiz erfordern), wenn man sich nicht innert nützlicher Frist testen lassen kann, wer bereits Covid-19 hatte (und dies nachweisen kann) sowie für alle Transitpassagiere, die den Schweizer Umsteigeflughafen nicht verlassen.