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Die Finanzkommission des Nationalrats die Finanzkommission einstimmig die Nachtragskredite zur Finanzierung der Kurzarbeitsentschädigungen (6 Milliarden Franken), der Coronatests (990 Millionen Franken) und der Erwerbsausfallentschädigungen im Zusammenhang mit Covid-19 (940 Millionen Franken). Bild: Amadis

Die Härtefallhilfe soll schneller kommen

Die Finanzkommission des Nationalrats ist der Ansicht, dass die Ausbezahlung der vorgesehenen Hilfen in den Kantonen beschleunigt werden muss. Der Nationalrat behandelt das Geschäft in der Frühjahrssession.

Die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) beantragt ihrem Rat, die vom Bundesrat beantragten ausserordentlichen Nachtragskredite zu genehmigen, so wie dies auch ihre Schwesterkommission dem Ständerat beantragt hat. Mit diesen Krediten in Höhe von insgesamt 14,3 Milliarden Franken sollen neue Massnahmen zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Covid19-Krise finanziert werden. In einem Mitbericht an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) schlägt die FK-N die Änderung gewisser Härtefallbestimmungen des Covid19-Gesetzes vor. Sie ist insbesondere der Ansicht, dass die Ausbezahlung der vorgesehenen Hilfen in den Kantonen beschleunigt werden muss. Es sei wichtig, dass die Härtefallhilfen so rasch wie möglich bei den Anspruchsberechtigten ankommen.

Mit 24 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung unterstützt die Kommission zudem den Nachtragskredit über 6,3 Milliarden Franken für kantonale Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Rahmen der Bewältigung der Corona-Pandemie. Zuvor hatte die FK-N in der Beratung des Nachtrags Ia zum Voranschlag 2021 eine Ausweitung mit einem zusätzlichen Kredit für Massnahmen im Veranstaltungsbereich über 350 Millionen Franken abgelehnt. Eine Minderheit stellt den Antrag im Rat erneut.

Mit 13 zu 12 Stimmen beantragt die Kommission weiter, die Verfahren bei Anträgen für Härtefallunterstützung zu vereinheitlichen und, insbesondere für kleinere Unternehmen, zu vereinfachen - das ist ein zentrales Anliegen gerade auch der Reisebranche. Eine Minderheit fordert zudem, die Anspruchsvoraussetzungen für von den Massnahmen des Bundes oder der Kantone direkt betroffene Unternehmen grundsätzlich zu lockern und diese besondere Behandlung auch auf Unternehmen mit sehr hohen Umsatzeinbussen auszuweiten. Eine weitere Minderheit beantragt der WAK im Mitbericht, dass sich die Kantone zu 10 Prozent an der Finanzierung der Massnahmen für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 5 Millionen Franken beteiligen.

Im Weiteren unterstützt die Finanzkommission einstimmig die Nachtragskredite zur Finanzierung der Kurzarbeitsentschädigungen (6 Milliarden Franken), der Coronatests (990 Millionen Franken) und der Erwerbsausfallentschädigungen im Zusammenhang mit Covid-19 (940 Millionen Franken). Auch der Verpflichtungskredit in Höhe von 500 Millionen Franken für die Beschaffung von Covid-19-Impfstoffen und weiteren Heilmitteln ist unbestritten. Intensiv diskutiert wurde über die Nachtragskredite zur Erhöhung des Funktionsaufwandes des Bundesamtes für Gesundheit (84,9 Millionen Franken) und des Bundesamtes für Statistik (5,2 Millionen Franken). Eine Minderheit beantragt, den Kredit für das BAG um 50 Millionen Franken zu kürzen und jenen für das BFS zu streichen.

Der Nationalrat behandelt das Geschäft in der Frühjahrssession.

(JCR)