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Das Schweizer Parlament geht in Bern in eine weitere Sessionsrunde - und wieder muss die Reisebranche hoffen, dass Entscheide in ihrem Sinn gefällt werden. Bild: AdobeStock

«Eine Teilharmonisierung der Härtefallhilfe ist keineswegs unmöglich»

Die «Taskforce Reisebranche» fordert Reiseunternehmen dazu auf, in Sachen Härtefallhilfe im Vorfeld der Frühjahrssession des Parlaments bei persönlich bekannten Politikern aktiv zu werden. Das Ziel ist, auf politischer Ebene eine möglichst weit gehende Vereinheitlichung der Härtefallpraxis zu erzielen.

Am kommenden Montag (1. März) startet das Schweizer Parlament seine Frühlingssession, welche bis zum 19. März andauern wird. Dabei wird im National- wie auch im Ständerat wieder über diverse Themen diskutiert, wovon einige wiederum von ganz besonderem Interesse für die Reisebranche sind.

Dringlichstes Anliegen ist eine möglichst weit gehende Harmonisierung der Härtefallhilfe unter den Kantonen. Die teils völlig unterschiedliche Härtefallpraxis in den einzelnen Kantonen führt zu einer unsäglichen Lage: Während manche Reiseunternehmen schnell und unkompliziert effektive finanzielle Hilfe erlangen, ist die Hilfsleistung in anderen Kantonen an das Aufbrauchen von Reserven und Krediten gekoppelt, die Berechnungspraxis der Hilfsbeträge ist unterschiedlich, oder es wurde noch kaum vorwärts gemacht hinsichtlich Auszahlung von Härtefallhilfe. Die Reisebranche hat dieses Problem im Kassensturz vom Dienstag dieser Woche wirksam aufzeigen können; nun gilt es, auch auf politischer Ebene Dampf zu machen. Der Schweizer Reise-Verband (SRV) ist diesbezüglich bereits im frühen Januar als Mitunterzeichner eines Offenen Briefs der «Allianz Veranstaltungs-, Schausteller- und Reiseverbände» an den Bundesrat und an das SECO gelangt. Nun geht es darum, auch das Parlament zu sensibilisieren.

«Wir haben diverse Rückmeldungen von Politikern erhalten, dass eine Harmonisierung der Härtefallhilfen unter den Kantonen zwar schwierig, aber nicht unmöglich ist», schreibt nun die «Taskforce Reisebranche» (in einer Mitglieder-Mitteilung des SRV) und bezieht sich dabei auch explizit auf Aussagen der Nationalrätinnen Regula Rytz (Grüne) und Jacqueline Badran (SP) in der besagten Kassensturz-Sendung. Der SRV hat nun einen E-Mail-Vorschlag aufgesetzt und bittet seine Mitglieder, diesen - natürlich auch gerne abgeändert/personalisiert - möglichst an die eigenen Kontakte in Bern zu schicken. «Es ist wichtig, dass nicht nur die nationalen und kantonalen Taskforces die Politiker angehen, sondern die gesamte Branche ihre Beziehungen zu den Parlamentarier aktiviert und pflegt», so der SRV. Er bittet zudem auch Mitglieder aus jenen Kantonen, in welchen die Härtefallhilfe bereits geflossen ist, im Interesse der gesamten Branche das Lobbying in Bern zu unterstützen.

Tauziehen mit den Kantonen

Nun ist eine «Harmonisierung» wohl kaum als eine Gleichschaltung der Härtefallpraxis bei allen Kantonen zu verstehen, da ja diese bereits vielerlei Massnahmen auf Kantonsebene ergriffen haben und die finanziellen Voraussetzungen auch nicht bei allen Kantonen gleich sind. Sprich, solch ein Eingriff in die Kantons-Hoheit wäre wohl zu schwierig. Aber im Rahmen einer Teilharmonisierung wäre es doch möglich, einigermassen gleich lange Spiesse zu schaffen. Der Weg führt über die erneute Anpassung des Covid19-Gesetzes, worüber in den kommenden Wochen in der Kleinen und der Grossen Kammer abermals debattiert wird.

SRV-Geschäftsführer Walter Kunz erklärt gegenüber Travelnews, dass eine Gleichschaltung der Härtefallhilfe kaum denkbar ist,  «aber eine Teilharmonisierung ist keineswegs unmöglich». Dafür sei man auf Seiten des SRV etwa auch in engem Kontakt mit Nationalrätin Regula Rytz, welche ein solches Harmonisierungsvorhaben in die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK), in welcher sie Mitglied ist und in welcher namhafte Vertreter aus Ständerat und Nationalrat sitzen, einbringen. Aber wie vorgehen?

Regula Rytz erklärte im Kassensturz, dass aus der Härtefallregelung, die auf Bundesebene klare Vorgaben macht, in den Kantonen ein «Bürokratiemonster» entstanden ist. Ihr Vorschlag, wie das Parlament hier korrigierend eingreifen kann, geht dahin, dass die Regelungen auf Verordnungsebene nun auf die Gesetzesebene gehoben werden. Damit würde aus den Verordnungspunkten, welche etwa eine Berücksichtigung der Grösse der Unternehmen oder die Praxis von à-fonds-perdu-Beiträgen vorschlagen, eben eine zwingende Vorgabe, die nicht mehr wie bislang von einigen Kantonen schlicht ignoriert werden kann. Sprich, der Bund würde den Lead wieder etwas an sich reissen und so den Vollzug der Härtefallhilfe - im Sinne und auf Wunsch vieler Branchen, nicht nur der Reisebranche - vereinheitlichen und die darin erbrachten Leistungen auf breiter Ebene verbessern. Grundsätzlich geht es ja darum, dass möglichst wenige Unternehmen «durch die Maschen fallen».

Der Aufwand für die Kantone, der sich aus einer potenziellen neuerlichen Anpassung der Regelungen ergibt, muss - zumindest aus Sicht der betroffenen Firmen - machbar sein. Das politische Tauziehen beginnt also am Montag - die Chancen für betroffene Reiseunternehmen scheinen nicht schlecht zu sein, zumal es im Parlament schon jetzt durchaus Wille gibt für diese Vereinheitlichung der Härtefallmassnahmen und auch weil der Ruf aus betroffenen Branchen inzwischen recht laut ist.

(JCR)