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Der Bundesrat hält am Shutdown fest, lockert aber punktuell – auch die Einreisebestimmungen. Bild: TN

Jetzt reicht ein Antigentest für die Einreise

Kinder unter 12 Jahren sind neu von der Einreise-Testpflicht befreit. Und noch besser für die Reisebranche: neu reicht auch ein Antigentest für die Einreise.

Das Gejammer am Tag nach einer Bundesrats-Medienkonferenz zum Thema Corona ist jeweils gross, auch heute. Gastrosuisse wettert, dass der Öffnungstermin für Restaurants per 1. April zu spät komme, das Gastgewerbe werde benachteiligt.

Die Hotelleriesuisse begrüsst die Ausweitung der finanziellen Entschädigungen, sagt aber, es blieben wesentliche Fragen offen, die nun dringend zugunsten der schwer getroffenen Beherbergungsbranche geklärt werden müssen. Ein Punkt etwa: In der Verordnung muss zwingend ermöglicht werden, dass Hotelunternehmen für einzelne Niederlassungen und nicht nur für das Gesamtunternehmen entschädigt werden. Diesen Punkt interessiert auch viele Reiseunternehmen mit Filialbetrieben brennend.

Für die Reisebranche war der 18. Februar 2021 aber ein durchaus guter Tag. Die Härtefallhilfen erreichen immer mehr Reisebüros, etwa im Kanton Zürich. Und vor allem: der reisehemmende Passus, bei Rückreise in die Schweiz einen PCR-Test vorweisen zu müssen, wurde entschärft. Neben PCR-Tests sind neu auch Antigenschnelltests als Testnachweis für die Einreise zugelassen.

Weiter hat der Bundesrat die geltenden Einreisebestimmungen präzisiert und die Verordnung angepasst. Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht bei der Einreise ausgenommen. Zudem müssen Personen, die sich aus geschäftlichen Gründen nur kurz in der Schweiz aufhalten, kein Einreiseformular ausfüllen.

(GWA)