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Das BAG soll bitte einzelne Reiseziele wie Portugal differenziert betrachten – ob die Reise nach Lissabon oder Madeira geht. Bild: ZRH

Reisebranche pocht beim BAG auf differenzierte Beurteilung der Reiseziele

Im wöchentlichen Austausch mit dem Bundesamt für Gesundheit konnten SRV/TPA/STAR auf zahlreiche, wichtige Punkte hinweisen.

Dass die Taskforce der Schweizer Reisebranche, vertreten von SRV, TPA und STAR, mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) im regelmässigen Kontakt steht ist derzeit sehr wichtig – denn die Liste mit den Eingaben der Branche, mit Wünschen und Mängeln ist lang.

Diese Woche konnten diese Punkte mit dem BAG besprochen werden, wie der SRV eben meldet:

  • Die neue Verordnung zu den Einreisebestimmungen wird bereits ein erstes Mal angepasst. Bis Ende Woche findet die Ämterkonsultation statt, bevor die angepasste Verordnung vom Bundesrat am 17.2.21 abgesegnet wird.
  • Einem ersten Anliegen wurde bereits Rechnung getragen: Das Mindestalter für den PCR-Test von Kindern ist jetzt auf 12 Jahre festgelegt.
  • Weiteer Wunsch: die Reisebranche soll jeweils über solche Anpassungen (vor)informiert werden und nicht permanent die BAG-Seite konsultieren müssen, um Änderungen in Erfahrung zu bringen. Das BAG wurde darum gebeten, der Reisebranche in Zukunft zumindest die geplanten Termine der neu erscheinenden Risikoländerlisten mit genügend Vorlaufzeit bekannt zu geben. Dies gibt ein gewisses Mass an Planungssicherheit.
  • Die eminente Wichtigkeit der differenzierten Beurteilung der relevanten Reisedestinationen wurde nochmals festgehalten. Wie bei Spanien mit den Balearen und Kanaren sowie Portugal mit den Azoren und Madeira sollten auch die Malediven Inseln nicht von den Fallzahlen der Hauptinsel Male abhängig sein.
  • Ob der PCR-Test maximal 72 Stunden vor Abreise oder vor Ankunft zur Anwendung kommen muss, ist nach wie vor in Abklärung.
  • Covid-19-Genesene sollten ihr Arztzeugnis im eigenen Interesse wenn immer möglich in englischer Sprache mitführen. Hier wird vom BAG der Kontakt zur FMH (Berufsverband der Schweizer Ärztinnen und Ärzte) gesucht, um dies zu vereinfachen. Solche Dokumente gibt es bereits für Herzschrittmacher, künstliche Gelenke usw.
  • Es gibt viele offene Fragen, welche noch in Abklärung sind betreffend Handling am Rückreiseflughafen. Wie zum Beispiel unter welchen Bedingungen ein Kunde mit positivem Covid-19-Befund wieder in die Schweiz zurückkehren kann.
  • Die elektronische Einreisekarte bei Flugreisen kann bei Bedarf auch von Hand ausgefüllt werden.

(TN)