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Anne Lévy und ihr Team vom BAG stehen nun im wöchentlichen Kontakt mit der Reisebranche. Bild: TN

Reisebranche fordert vom BAG die Überprüfung des Testregimes

Neu steht die Schweizer Reisebranche dank einem wöchentlichen Call im regelmässigen Kontakt mit dem Bundesamt für Gesundheit. Die Liste der Eingaben und Wünsche ist lang.

Nachdem es am Montag zu einem Austausch mit Anne Lévy, Leiterin des Bundesamts für Gesundheit (BAG), kam, verfügt die Schweizer Reisebranche nun über einen regelmässigen Draht nach Bern. Den benötigt sie auch. Denn die Sorgen- und Wunschliste ist derzeit lang.

Gemeinsam mit Barbara Gisin, Direktorin des Schweizer Tourismus-Verband, wird SRV-Geschäftsführer Walter Kunz nun den wöchentlichen Kontakt mit dem BAG auf operativer Ebene pflegen. Dieser werde bewusst im kleinen Gremium gehalten, damit die wichtigsten Fragen effizient über eine Stelle für das Incoming und eine für das Outgoing bearbeitet werden, meldet der SRV. Die Anliegen von Nichtmitgliedern werden über die jeweiligen Branchenorganisationen TPA und STAR an den SRV weitergeleitet.

Auf strategischer Ebene wurden bereits folgende Eingaben gemacht:

  • Überprüfung des gesamten Testregimes
  • Ein PCR-Test sollte grundsätzlich nur bei Rückreisen aus Risikoländern obligatorisch sein.
  • Anstelle des geforderten PCR-Tests sollte alternativ auch ein Schnelltest bei Ankunft am Flughafen anerkannt werden.
  • Dem Verkehrsmittel Flugzeug sollte nicht auf Grund des Organisationsgrades höhere Auflagen gegenüber anderen Transportmitteln auferlegt werden.

Madeira ist nicht Lissabon


Zur BAG-Liste der Risikoländer fordert die Branchen-Taskforce vom BAG eine regionale Beurteilung der Destinationen und Regionen innerhalb eines Landes ist eminent wichtig. Als Beispiel hat der SRV Madeira und die Azoren eingebracht, die im Gegensatz zum Festland Portugal sehr niedrige Inzidenzzahlen aufweisen. Dies gilt auch für die Kanaren und Balearen, die ebenfalls massiv unterschiedliche Fallzahlen zum Festland Spanien haben.

Auf operativer Ebene wurden folgende Anliegen eingereicht:

  • Klärung bezüglich der 72-Stunden-Regel: Gilt diese vor Abflug an der Destination oder vor Einreise ist die Schweiz? Was passiert bei Flugverspätungen?
  • Das PCR-Test-Obligatorium gilt für alle (inkl. Kinder und Babys). Wir haben das BAG aufgefordert, eine Alterslimite zu prüfen.
  • Bei der elektronischen Einreisekarte fehlt bis jetzt das Feld für die Sitzplatznummern für mitreisende Kinder.
  • Wie ist das Handling bei Corona-Genesenen, die keinen negativen PCR-Test vorlegen können? Reicht ein ärztliches Attest in einer Schweizer Landessprache? Wie werden die Airlines über diese Ausnahmeregelung informiert?

Diese Fragen werden nun gemäss SRV beim BAG teils juristisch geprüft.

(TN)