Reiseanbieter

Die darniederliegende Reisebranche ist auf Hilfe angewiesen. Bislang war die Härtefallhilfe spärlich. Immerhin rückt dies nun verstärkt ins politische Bewusstsein. Bild. Noah Buscher

Etwas Bewegung in den Härtefall-Programmen

Die parlamentarische Finanzkommission setzt sich dafür ein, dass Härtefallhilfen schneller ausbezahlt werden. Der Kanton Zürich hat heute morgen genau dies beschlossen, die Hilfsbedingungen angepasst und höhere Beträge in Aussicht gestellt.

Letzte Woche hat der Bundesrat das Härtefallprogramm ausgebaut und die Bedingungen gelockert, die ein Unternehmen erfüllen muss, um Härtefallhilfe zu erhalten. Was gut klingt, hat die Reisebranche - früh als eine der Härtefall-Branchen definiert - aber alles andere als begeistert, weil noch viele offene Fragen vorhanden waren. Der Schweizer Reise-Verband (SRV) sprach gar von einer «grossen Enttäuschung» und monierte systemische Fehler sowie das riesige Chaos bei den unterschiedlichen kantonalen Härtefall-Regelungen.

Was sagen «neutralere» politische Instanzen? Da wäre mal die parlamentarische Finanzkommission: Diese liess sich von Bundesrat Ueli Maurer und dem Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung über die Entscheide des Bundesrates detailliert unterrichten und nahm von den damit verbundenen erheblichen finanziellen Mehrbelastungen Kenntnis. Laut einer Mitteilung sei es für die Kommission wichtig, dass die Gesuche um Härtefallunterstützung rasch bearbeitet werden, damit die von den Einschränkungen Betroffenen die ihnen versprochenen Mittel schnell erhalten. Gleichzeitig müsse aber sichergestellt sein, dass trotz des hohen Umsetzungstempos gewisse Kontrollen durchgeführt werden können, da die Massnahmen durch Steuergelder finanziert sind. Es gelte zu verhindern, dass die Akzeptanz für die Massnahmen in der Bevölkerung durch Missbrauchsfälle untergraben wird. Darüber hinaus soll ein Überbürden eines Grossteils der Pandemiekosten auf den Bund abgelehnt werden, weil damit unter anderem «Fehlanreize» entstehen könnten.

Das Finanzdepartement wies seinerseits darauf hin, dass die Kantone Änderungen an vor kurzem beschlossenen Massnahmen kritisch gegenüberstehen, weil solche eine rasche Bearbeitung der Gesuche stark erschweren, womit die Auszahlung der Hilfe verzögert wird. Die Finanzkommission teilt diese Auffassung und plädiert dafür, dass die jetzt beschlossenen Massnahmen nur in wirklich begründeten Fällen weiter verschärft werden. Die Frage, ob weitere Unterstützungsmassnahmen notwendig sind, «muss anhand der Entwicklung der Pandemie und deren Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft beurteilt werden».

Will heissen: Es bleibt auf Bundesebene mal vorerst beim Status Quo. Was wiederum heisst, dass die Kantone den Fuss aufs Gaspedal setzen müssen.

Zürich macht vorwärts

Ein Kanton macht nun schon mal Dampf: Primär auf Druck der Grünen, der SP und der Gewerbeverbände hat der Zürcher Kantonsrat heute Montagmorgen (25. Januar) die Vergabekriterien für die Beiträge an Firmen, die wirtschaftlich direkt oder indirekt von den Covid-Massnahmen betroffen sind, neu definiert und auch das Gesamtvolumen der Beiträge erhöht. Einstimmig wurden weitere 95 Millionen Franken bewilligt. Zusammen mit den Bundesgeldern wären nun also 456 Millionen Franken allein im bevölkerungsreichsten Schweizer Kanton vorhanden. Ob das reicht, ist indes noch nicht klar.

Der Rat war sich einig, dass neu die Zuteilungskriterien des Bundes auch im Kanton Zürich gelten sollen. Die im Dezember beschlossene Verschärfung wird nun für die zweite Tranche rückgängig gemacht. Damit muss eine Firma nur noch einen Umsatzausfall von 40 Prozent nachweisen können, um bezugsberechtigt zu sein. Im Dezember lag er noch bei 50 Prozent. Zudem werden auch die maximalen Hilfsbeiträge pro Firma erhöht.

Wichtig: Die Auszahlungen sollen nicht erst im April erfolgen. In der Ratssitzung erklärte der Zürcher Finanzdirektor Ernst Stocker, Zürich wolle nicht mehr auf der «Trödelliste» der Kantone stehen. Hoffentlich macht dies Schule.

(JCR)