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Das grosse Warten - in diesem Fall auf Rückerstattungen - geht weiter. Bild: Skitterphoto

Der SRV im Einsatz an vielen Fronten

Jean-Claude Raemy

Bei den Ticketrückvergütungen geht, mit Ausnahme von Oman Air, so wenig, dass der Schweizer Reise-Verband (SRV) nun IATA und BAZL eingeschaltet hat. Ebenso befindet man sich im Gespräch mit Swiss hinsichtlich «Tickets on hold» und hat sich gleich nochmals mit einem Offenen Brief an den Bundesrat gewandt.

Vor einer Woche schrieb Travelnews über die «Sünder» in Sachen ausstehender Airline-Rückerstattungen. Wir basierten uns dabei auf Umfragen der Branchenverbände STAR sowie SRV. SRV-Geschäftsführer Walter Kunz erklärte letzte Woche bereits, dass die Gespräche mit Oman Air weit fortgeschritten seien. Inzwischen ist klar: Oman Air hat eine Begleichung der offenen Rückzahlungen bis spätestens Ende Februar in Aussicht gestellt.

Ansonsten sind aber die Schreiben des SRV an andere säumige Airlines verpufft - nota bene trotz aktiver Unterstützung des Board of Airline Representatives in Switzerland (B.A.R.). Nun schaltet der SRV deshalb einen Gang höher und hat den Kontakt zur IATA Frankfurt aktiviert, welche nun die säumigen Zahler ebenfalls aufgefordert hat, den Verpflichtungen nachzukommen. Zusätzlich hat der SRV den Direktor des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL), Christian Hegner, um Unterstützung angefragt. Seine Antwort liegt bereits vor, besagt aber, dass es zuerst noch interne Abklärungen brauche. Das heisst, dass weiterhin mehr Hoffen als Wissen angesagt ist in dieser leidigen Thematik.

Wenigstens tut sich bei der Swiss etwas, nicht zum Thema Rückvergütung (da hat die Swiss ihre Aufgaben weitestgehend erledigt), sondern bei Ticketbestimmungen: Der SRV habe die Swiss angefragt, die Deadline von Ende Januar für die «tickets on hold» zu verlängern. Swiss habe zugesichert, dass das Thema Top-Priorität hat und in naher Zukunft ein eine Lösung präsentiert wird. So könnten Tickets erst umgebucht werden, wenn sich die aktuelle Situation und die Reiserestriktionen wieder verbessert haben, wovon man aktuell, Mitte Januar, noch weit entfernt ist.

Der Bundesratsentscheid wird angeprangert

Weiter hat der SRV als Mitglied der «Allianz Veranstaltungs-, Event, Schausteller- und Reisebranche» abermals einen Offenen Brief an den Bundesrat und an das SECO geschickt. Travelnews hatte über einen Offenen Brief im Vorfeld der Pressekonferenz des Bundesrats zu neuen Covid-Massnahmen und der Härtefallhilfe berichtet. Die am Mittwoch präsentierten Massnahmen waren offenbar so gar nicht nach dem Geschmack dieser Allianz. Im heute (15. Januar) verschickten neuen Offenen Brief schreibt diese:

«Mit Hochspannung hat die ganze Veranstaltungs-, Event-, Schausteller- und Reisebranche am vergangenen Mittwoch die Medienkonferenz des Bundesrates verfolgt. Seit mittlerweile 11 Monaten im behördlich angeordneten Stillstand erlebten wir erneut eine herbe Enttäuschung, da die mehrmals adressierten überlebenswichtigen Massnahmen unserer Branchen erneut nicht zur Kenntnis genommen wurden.

Mit der neu geschaffenen Anspruchskategorie (Art. 5b Covid-19-Härtefallverordnung) müssen Unternehmen bei behördlicher Schliessung von mindestens 40 Kalendertagen den Umsatzrückgang nicht mehr nachweisen. De facto heisst dies, dass diese Unternehmen früher an die Töpfe der Härtefallklausel kommen und diese dadurch früher leer sein dürften. Nach diesem Wortlaut fallen unsere Branchen wohl nicht in den Anwendungsbereich (a,usgenommen die Spielstätten welche effektiv seit längerer Zeit geschlossen sein müssen und daher auch zu den Betrieben gehören, die nach dem aktuellen Bundesrats-Beschluss nun die Härtefallentschädigung geltend machen können). Dies ist allerdings stossend, denn obwohl keine behördlich verordnete Schliessung für die Veranstaltungs-, Event-, Schausteller- und Reisebranche vorliegt, herrscht faktisch ein Berufsverbot, und dies seit dem 28. Februar 2020, d.h. weit mehr als die in Art. 6 a und b Covid-19-Verordnung geforderten 40 Schliessungstage. Reisen ins Ausland sind nur an einige wenige Destinationen unter strengen Restriktionen möglich, insofern ist das Buchungsvolumen auf ein absolutes Minimum eingebrochen und die daraus erwirtschafteten Erträge decken auf keine Art und Weise die laufenden Fixkosten. Events, Messen und Veranstaltungen sind und bleiben verboten.

Auch wenn wir den enormen Umfang und die Komplexität der Entscheide um die Hilfeleistungen nachvollziehen können, verstehen wir nicht, weshalb die Veranstaltungs-, Event-, Schausteller- und Reisebranche nicht ebenfalls automatisch als Härtefall taxiert werden. Wir respektieren die Massnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung seit bald einem Jahr und tragen die Entscheidungen und Restriktionen immer mit. Wir haben gut funktionierende Schutzkonzepte erarbeitet und uns an alle Auflagen gehalten. Wir haben unseren Beitrag geleistet und helfen weiterhin mit. Aber die Hälfte der Unternehmen, Kleinstbetriebe und Selbständigerwerbende mit ihren Familien sind nun existenziell bedroht. Der Schaden ist kolossal. FAZIT: Seit bald einem Jahr sitzen die unterzeichnenden Branchen auf dem Trockenen und in den kommenden Monaten ist keine Besserung in Sicht!

Deshalb fordern wir mit aller Dringlichkeit:

  1. Automatisierte Akzeptanz der Veranstaltungs-, Event-, Schausteller- und Reisebranche als Härtefälle (gemäss Art. 5b Covid-19-Härtefallverordnung): Wie die für 40 Tage geschlossenen Betriebe sollen ebenfalls die Unternehmen der Veranstaltungs- Event- und Reisebranche kompromisslos als Härtefälle anerkannt werden. Es darf nicht sein, dass die jeweiligen Kantone aufgrund Kapazitätsengpässen und oder anderer finanzieller Überlegungen, Unternehmen zulassen oder ausschliessen.
  2. Nationale Vereinheitlichung der Kriterien und Verfahrung für die Auszahlung der Härtefallmassnahmen: In einer globalen Pandemie sollten Betriebe in Bezug auf Hilfsmassnahmen keine Standortnachteile erfahren. Die aktuell unterschiedliche Ausarbeitung der Kantone hinsichtlich Auszahlungsmodi für Unterstützungsgelder sind in einer Krise dieser Dimension nicht angebracht.
  3. Schnelle Klärung der zu erwartenden Hilfsgelder, sodass sich Unternehmer bewusst entscheiden können, ob Sie ihre privaten Ersparnisse weiterhin für die Überbrückung einsetzen wollen. Schaffen wir es nicht, die Konkurswelle abzuwenden, wäre die ganze bisherige Hilfe (Covid-Kredite, Kurzarbeitsentschädigungen/EO) nutzlos geworden und das verfolgte Ziel, Arbeitsplätze und Know-how in der Branche zu erhalten, aus den Augen verloren.