Reiseanbieter

Der staatliche Rettungsring muss schneller und weiter ausgeworfen werden, monieren besonders betroffene Branchen, darunter die Reisebranche. Bild: Daniela Stetz

«Die Härtefallhilfe muss einheitlich, unkompliziert und schneller ausbezahlt werden»

In einem Offenen Brief an den Bundesrat und das SECO klagt die «Allianz Veranstaltungs-, Schausteller- und Reiseverbände», zu welcher auch der Schweizer Reise-Verband (SRV) gehört, über die Missstände bei der Hilfe.

Die Härtefallhilfe bewegt die Reisebranche weiterhin, gemeinsam mit anderen hart getroffenen Branchen. Und während man in den letzten Tagen vor allem die Wehklagen der Gastronomie-Branche zu lesen bekam, müssen nun andere Branchen dafür sorgen, nicht vom Radar zu verschwinden. Deshalb hat die «Allianz Veranstaltungs-, Schausteller- und Reiseverbände» (der SRV ist dort mit dabei) dem Bundesrat und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) einen Offenen Brief zugestellt. Darin wird nochmals auf die missliche Lage hingewiesen und es werden auch konkrete Forderungen gestellt. Nachfolgend dieser Brief im Original-Wortlaut:

«Die Veranstaltungs-, Schausteller- und Reisebranchen sind de facto seit mittlerweile 11 Monaten im behördlich angeordneten Stillstand und wurden deshalb im Covid-19 Gesetz, Artikel 12 als Härtefallbranchen erwähnt.

Reisen ins Ausland sind nur an wenige, einzelne Destination und unter strengen Reiserestriktionen möglich. Events sind bis auf weiteres abgesagt, Anlässe und Tourneen im nächsten halben Jahr sind keine in Sicht. Etwa die Hälfte der Unternehmen, Kleinstbetriebe und Selbständigerwerbende mit ihren Familien sind existenziell bedroht. Der Schaden für die rund 30'000 Mitarbeitenden und über 40'000 freiwilligen HelferInnen ist kolossal.

Die ersten gesprochenen Hilfen nach Beginn der Krise waren ein wichtiges Signal und wurden unbürokratisch und rasch ausbezahlt. Aber mit dem Fortschreiten der Corona-Krise führen die neuen nicht zielgerichteten Hilfeleistungen zu grosser Frustration. Denn durch den verzögerten Auszahlungsprozess, den komplexen Kriterien sowie der unterschiedlichen kantonalen Handhabung kommt die Hilfe für betroffene Firmen trotz höchster Dringlichkeit zu spät.

Wir respektieren die Massnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung, aber die Umsetzung der gesprochenen finanziellen Hilfeleistungen ist unzureichend. Deshalb gelangen die unterzeichnenden Veranstaltungs- und Eventbranchenverbände mit folgenden Forderungen erneut an den Bundesrat:

1. Nationale Vereinheitlichung der Kriterien und Verfahrung für die Auszahlung der Härtefallmassnahmen

In einer globalen Pandemie sollten Betriebe in Bezug auf Hilfsmassnahmen keine Standortnachteile erfahren. Die aktuell unterschiedliche Ausarbeitung der Kantone hinsichtlich Auszahlungsmodi für Unterstützungsgelder sind in einer Krise dieser Dimension nicht angebracht. Viele unserer Mitglieder und Zulieferbetriebe wissen je nach Standort und Betriebsgrösse weiterhin nicht, ob, wann und mit wieviel finanzieller Unterstützung gerechnet werden kann. Insgesamt eine absolut undurchsichtige, wettbewerbsverzerrende und belastende Situation für viele unserer Mitglieder, welche seit Monaten versuchen, sich über Wasser zu halten.

2. Niederschwelligere Anspruchskriterien, damit ALLE betroffenen Firmen unterstützt werden

Es sollen ALLE vom Berufsverbot betroffenen Unternehmen unterstützt werden. Es darf nicht sein, dass die kantonalen Ausarbeitungen dazu führen, dass Betriebe oder Zulieferfirmen, für welche diese Massnahmen ausdrücklich geschaffen wurden, aufgrund starrer Anspruchskriterien (z.B. Betriebsgrösse, ausgewählte NOGA-Branchencodes etc.) von einer Gesuchseingabe ausgeschlossen werden.

3. Schnelle Auszahlung mit tiefen administrativen Hürden: Die Unternehmen haben KEINE Zeit mehr!

Die hart ersparten Reserven sind nach 11 Monaten Krise ohne Einnahmen und laufenden Fixkosten aufgebraucht. Angekündigte Auszahlungen unbekannter Grösse im April sind keine Option, denn Fixkosten müssen JETZT mit den Hilfsgeldern bezahlt werden können. Schaffen wir das nicht, wäre die ganze bisherige Hilfe (COVID-Kredite, Kurzarbeitsentschädigungen/EO) nutzlos geworden und das verfolgte Ziel, Arbeitsplätze und Know-how in der Branche zu erhalten, aus den Augen verloren.»

Auch von der Wirtschaftskommission des Nationalrats liegen Empfehlungen vor

Heute Nachmittag (13. Januar) wird der Bund über allfällige weitere Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus und insbesondere des neuen B117-Strangs informieren. Es ist wohl mit einer Verschärfung der Massnahmen zu rechnen. Was epidemiologisch Sinn macht, muss allerdings finanziell abgefedert sein.

Oder anders formuliert: Die oben genannten Branchen, längst als Härtefälle definiert, befinden sich weiterhin in einer ausserordentlichen, existenzbedrohlichen Situation. Deshalb sind die gemachten Forderungen dringend und ein Ausschütten von Geldern erst nach vielen erfolgten Konkursen sinnlos, zumal das Parlament in einer Parforce-Leistung in einer einzigen Session die Gesetzesgrundlage schuf. Im Parlament wird denn auch weiterhin Druck gemacht: Die Wirtschaftskommission des Nationalrats hat ihrerseits inzwischen auch nochmals eine Reihe von Empfehlungen zuhanden des Bundesrats verabschiedet.

Mit einem Schreiben an den Bundesrat fordert die Kommission, die Kantone mit Nachdruck dazu anzuhalten, ihre Härtefallmassnahmen zu vereinfachen und die Anspruchsvoraussetzungen zu senken. Wichtig sind ihr dabei eine unbürokratische und rasche Bearbeitung der Gesuche sowie eine schnelle Auszahlung der Beiträge. Auch möchte die Kommission die Härtefallverordnung in zwei Punkten angepasst wissen. Einerseits empfiehlt sie dem Bundesrat eine Ergänzung von Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung, damit bei Unternehmen mit hohen ungedeckten Fixkosten von der Grenze von 60 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes als Bedingung für den Anspruch auf Härtefallmassnahmen abgewichen werden kann. Andererseits empfiehlt die Kommission, Artikel 8 der Verordnung dahingehend zu ändern, dass sich die nicht rückzahlbaren Beiträge auf 30 und nicht nur auf 10 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes 2018 und 2019 belaufen dürfen. Weiter wird beantragt, die Unterstützung für Unternehmen, die einen Härtefall darstellen, auf eine neue Basis zu stellen: Ab dem 1. Januar 2021 sollen anstelle der bisherigen Unterstützungsmassnahmen (Darlehen, Bürgschaften und Garantien sowie A-Fonds-perdu-Beiträge) die belegten und nicht gedeckten Fixkosten entschädigt werden, um so der unterschiedlichen Kostenstruktur der Unternehmen besser Rechnung zu tragen. Was schliesslich die vom Bundesrat diskutierten Verschärfungen der Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus angeht, so legt die Kommission grundsätzlich grossen Wert darauf, dass solche nur in Abhängigkeit von der tatsächlichen epidemiologischen Lage und nicht bereits vorsorglich verhängt werden.

Die Kommission hat am 11./12. Januar 2021 unter dem Vorsitz von Nationalrat Christian Lüscher (FDP/GE) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsident Guy Parmelin und von Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt. Man darf also auf heute Nachmittag gespannt sein.

(JCR)